Onkologen: Nutzenbewertung darf Therapiefreiheit nicht einschränken
Berlin – Der Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Hämatologen und Onkologen (BNHO), Stephan Schmitz, hat kritisiert, dass die frühe Nutzenbewertung zunehmend dafür genutzt werde, die Therapiefreiheit des Arztes einzuschränken.
„Die Entscheidung für den Einsatz eines Medikaments trifft ausschließlich der behandelnde Arzt. Basis seiner Entscheidung sind unter anderem das Alter des Patienten, Komorbiditäten, ein geriatrisches Assessment und die Organfunktionen. Das ist sehr viel mehr als man mit der frühen Nutzenbewertung abbilden kann“, sagte Schmitz heute auf der Handelsblatt Jahrestagung „Health 2016“ in Berlin.
Nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011, ob neu auf den Markt gekommene Arzneimittel einen Zusatznutzen im Vergleich zu einer zuvor festgelegten Standardtherapie haben. Im Anschluss verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Hersteller einen Preis, den die Krankenkassen künftig für das Medikament bezahlen. Mit dem AMNOG-Verfahren wollte man die Preise neuer Arzneimittel in den Griff bekommen, sagte Schmitz. Die frühe Nutzenbewertung sei jedoch ungeeignet, den Stand des medizinischen Wissens abzubilden. Denn dafür seien weder der G-BA noch der Staat zuständig, sondern Ärzte und Fachgesellschaften.
Durch den ökonomischen Druck, der auf den Krankenkassen laste, versuchten diese zunehmend, die Patientensteuerung von den Ärzten wegzulenken, unter anderem durch Arzneimittelvereinbarungen, die die Kassen auf Landesebene mit den Kassenärztlichen Vereinigungen schlössen, kritisierte der Onkologe. Dadurch würden Ärzte zum Beispiel angehalten, neue Arzneimittel nur in den Anwendungsgebieten zu verordnen, für die sie einen Zusatznutzen vom G-BA erhalten hätten. Das aber sei ein Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes.
„Auch wenn ein Zusatznutzen nicht belegt wurde, kann es sinnvoll sein, einen Patienten mit dem entsprechenden Medikament zu behandeln“, betonte Schmitz. „Wir Onkologen setzen Sequenzen von Arzneimitteln ein. Wenn eines nicht wirkt, nehmen wir ein anderes, das dann möglicherweise wirkt.“ Auf diese Weise sei es möglich, das Leben von Krebspatienten mit Metastasen um viele Jahre zu verlängern.
„Diese Medikamente, die wir dafür verwenden, haben aber alle keinen Zusatznutzen erhalten“, so Schmitz. Durch die Arzneimittelvereinbarungen werde suggeriert, dass zugelassene Arzneimittel nur bei einem Zusatznutzen verordnet werden könnten. Das sei falsch. Bei Ärzten würden dadurch aber Regressängste geschürt. Aus Sicht der Onkologen seien Arzneimittelvereinbarungen schädlich.
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