Politik

Frühe Nutzenbewertung darf Therapiefreiheit der Ärzte nicht einschränken

  • Montag, 12. September 2016
Uploaded: 11.07.2016 17:29:28 by maybaum
/dpa

München/Stuttgart/Dortmund – Vor Einschränkungen bei der Therapiefreiheit der Ärzte haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Bayern, Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe gewarnt. Hintergrund ist das Vorhaben der Politik, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln über die Arztinformationssysteme den nieder­gelassenen Medizinern schnell zugänglich zu machen. „Diesen Ausbau begrüßen wir aus­drücklich, solange damit eine bessere und zeitnähere Information der Ärzte über die Ergebnisse bezweckt und bewirkt wird“, schreiben die drei KV-Vorsitzenden Wolfgang Krombholz, Norbert Metke und Wolfgang-Axel Dryden in einem offenen Brief an Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Sie erinnern aber daran, dass die frühe Nutzenbewertung, „einzig und allein ein Instru­ment zur angemessenen Preisfindung bei neuen Medikamenten“ ist. Die neuen Informa­tionen in den Arztinformationssystemen seien keine „Nebenleitlinie zur Arzneimittel­ver­ord­nung“ und dürften die Leitlinien der Fachgesellschaften keinesfalls ersetzen. „Ins­be­son­dere muss es ausgeschlossen sein, dass Krankenkassen diese Informationen als Kri­te­rium verwenden, um Prüfanträge gegen Ärzte zu erwirken“, schreiben die drei KV-Vor­sitzenden. Sie fordern Gröhe auf, dies bereits im Gesetz auszuschließen „um weite­rem Unmut in der Ärzteschaft vorzubeugen“, wie es in dem Brief heißt.

„Die Politik der großen Koalition war bisher nicht besonders ärztefreundlich“, schreiben Krombholz, Metke und Dryden. Dies habe bereits in der Vergangenheit zu großem Unmut unter den Ärzten geführt. Wenn sich nun abzeichnen sollte, dass ärztliche Leitlinien der Fachgesellschaften durch die Hintertüre durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – und damit unter direktem Kasseneinfluss – unterlaufen würden, dann sei dies ein weiterer schwerer Schlag der Politik gegen die Therapiefreiheit, warnen sie.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die Intention des Briefes der drei KV-Vorstandsvorsitzenden. „Die Informationen in den Praxisverwaltungssystemen können Ärzte bei der Therapieentscheidung unterstützen. Natürlich dürfen sie nicht zu einem Regress durch die Hintertür führen“, sagte ein Sprecher der KBV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte­schaft (AkdÄ) begrüßten, dass der G-BA seine Be­schlüsse über die frühe Nutzen­be­wertung neuer Arzneimittel so aufbereiten soll, dass sie der Ärzteschaft über die Praxis­software zur Verfügung stehen. Voraussetzung sei jedoch, dass dafür nur unab­hängige Informationen verwendet werden. Eine mitgestaltende Rolle der pharma­zeu­tischen Industrie lehnen BÄK und AkdÄ ab.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte Ende Juli einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung“ vorgelegt.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung