Ärzteschaft

Online-Siegel des Ärztinnenbundes würdigt Positivbeispiele für Mutterschutz

  • Donnerstag, 9. Juni 2022
/Antibydni, stock.adobe.com
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Berlin – Die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes steht seit längerem in der Kritik. Laut dem Deutschen Ärztinnenbund (DÄB) sehen sich 43 Prozent der Ärztinnen und Medizinstudentinnen in ihrer beruflichen Entwicklung behindert, weil Kliniken ihren Aufgabenbereich umgestalten, sobald sie eine Schwangerschaft bekannt geben.

Der DÄB fordert hier seit langem Korrekturen und setzt jetzt verstärkt auf Positivbeispiele: Klinikabteilungen und Arztpraxen, welche die Vorgaben des Mutterschutzes so umsetzen, dass schwangere Frauen ohne zeitliche Nachteile weiterarbeiten können, haben die Möglichkeit, dies durch einen Online-Button deutlich zu machen. „Schwanger? Hier arbeiten Sie adäquat ärztlich weiter. Deutscher Ärztinnenbund 2022“, steht darauf.

„Vorbilder im Medizinbereich möchten wir gerne weiter unterstützen und stellen ihnen einen Button zur Online-Verwendung zur Verfügung, mit dem sie auf ihre besondere Leistung für Vereinbarkeit hinweisen können“, erläutert Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und Beauftragte des DÄB-Vorstandes für das Thema Mutterschutz für Ärztinnen.

Den Button erhalten alle Abteilungen und Praxen, die auf einer schon verfügbaren Positivliste des DÄB aufgeführt sind. „Mit dem Online-Siegel können sie nun ein Signal an Ärztinnen und Medizinstudentinnen senden, das sie als attraktiven Arbeitgeber für Frauen kenntlich macht“, so Puhahn-Schmeiser.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert, dass viele Kliniken bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes zu rigide vorgingen. Dies habe zur Folge, dass Frauen in der Schwangerschaft zu oft und zu pauschal von Aufgaben entbunden würden, die für ihre ärztliche Weiterbildung relevant seien, sagte der BÄK-Präsident Klaus Reinhardt im März in einer Folge des BÄK-Podcasts „Sprechende Medizin“.

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