Mutterschutzleistungen: Hartmannbund sieht niedergelassene Ärztinnen benachteiligt

Berlin – Niedergelassenen Ärztinnen sind bei Mutterschaftsleistungen benachteiligt. Das bemängelt der Ausschuss Ärztinnen im Hartmannbund anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März.
„Niedergelassene Ärztinnen haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld“, sagte Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses. Auch die gesetzlichen Mutterschutzfristen würden für niedergelassene Ärztinnen als selbständig Tätige nicht gelten.
„Dass muss sich ändern“, sagte sie. Der Ausschuss unterstützt damit die Forderungen der Petition „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbständige Schwangere“, die im vergangenen Sommer an den Bundestag gerichtet wurde.
Der Hartmannbund weist darauf hin, dass eine EU-Richtlinie bereits seit dem Jahr 2010 vorsieht, für selbstständige und angestellte Frauen gleichwertige Mutterschaftsleistungen zu gewähren.
„Wir brauchen eine geschlechtergerechte Regelung, die es Ärztinnen in der Niederlassung ermöglicht, Mutterschutz- und Elternzeiten wahrzunehmen, ohne dass dies die Versorgung einschränkt und Ärztinnen wirtschaftlich in Bedrängnis bringt“, betont Galina Fischer, ebenfalls Sprecherin des Ausschusses.
Der zunehmende Fachkräftemangel sei Grund genug, eine von der Gesellschaft getragene Lösung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für niedergelassene Ärztinnen und alle selbständigen Frauen in Deutschland zu finden, ergänzte Co-Sprecherin Sabine Wedekind.
Denn die Benachteiligung betreffe neben niedergelassenen auch alle anderen Frauen, die sich selbstständig gemacht haben, so die Kritik – sei es im Medizinjournalismus oder mit einem Start-Up.
In der Begründung zur Petition vom Mai 2022 heißt es: „Die EU-Regelung zum Mutterschutz Selbstständiger muss in Deutschland umgesetzt werden.“ Eine Schwangerschaft dürfe keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen.
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