Vermischtes

OP-Risiken: 20 Prozent ist noch vereinzelt

  • Montag, 8. April 2019
/Kzenon, stockadobecom
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Frankfurt am Main – Behandlungsrisiken bei Operationen müssen im Zuge der Patienten­aufklärung nicht mit genauen Prozentzahlen angegeben werden. Dies entschied das Ober­­landesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 8 U 219/16).

Demnach darf in einem Aufklärungsformblatt zum Komplikationsrisiko einer Operation von möglichen „vereinzelten“ Zwischenfällen die Rede sein, wenn dieses Risiko bei bis zu 20 Prozent liegt. „Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann man ein in etwa in jedem fünften Fall eintre­tendes Risiko durchaus noch als ,vereinzelt’ bezeichnen“, befand das OLG nach Angaben einer Sprecherin.

Durch die Formulierung „vereinzelt“ in dem Aufklärungsbogen werde ein solches Operati­ons­risiko nicht verharmlost und stelle keine unwirksame Aufklärung dar. Genaue oder annähernd genaue Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos müssten nicht mitgeteilt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Kläger kann sich nich mit eienr Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof wenden.

afp

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