Opfer von Gewalttaten werden künftig besser entschädigt

Berlin – Opfer von Gewalttaten sollen in Zukunft besser und rascher entschädigt werden. Ein gestern Abend vom Bundestag verabschiedetes Gesetz sieht schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen und sowie ein individuelles Fallmanagement vor.
Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt wie etwa schwerem Stalking und Menschenhandel eine Entschädigung erhalten können. Zudem sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen nach Gewalttaten im Ausland deutlich erhöht werden.
Das Gesetz soll erst Anfang 2024 in Kraft treten, einige der Regelungen aber rückwirkend zum 1. Juli 2018. Dazu gehören die Erhöhung der Waisenrenten sowie der zu übernehmenden Bestattungskosten, Verbesserungen bei der Übernahme von Überführungskosten sowie die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Opfer einer Gewalttat.
Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs seien nun „klar und ausdrücklich anspruchsberechtigt“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Das bedeute eine Verbesserung zum bisherigen Stand. Allerdings blieben die Beweisanforderungen, sowohl was die Taten, aber auch die Tatfolgen angehe, hoch, so dass „weiterhin viele Betroffene von Leistungen ausgeschlossen blieben.
Enttäuschend bewerten Rörig und der Betroffenenrat, dass Betroffene der BRD vor 1976, also vor Einführung des OEG, und der DDR vor 1990, nach wie vor von dem Gesetz ausgeschlossen bleiben, wenn sie keinen Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen. Dies ist bei den typischen Belastungen nach Missbrauch meist nicht der Fall.
Auch die Betroffenen, die nun im Gesetz erstmals Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel Betroffene von Missbrauchsdarstellungen, erhalten noch keine Ansprüche. Erst wer ab dem Jahr 2024 Opfer dieser Gewalttaten wird, kann einen Antrag auf Leistungen stellen.
„Wir werden sehr genau hinsehen müssen, was die neuen Veränderungen für Betroffene sexueller Gewalt an Verbesserungen in der praktischen Umsetzung wirklich bringen“, sagte Rörig.
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