Opferbeauftragter plant schnellere Hilfe für Terroropfer
Berlin – Der neu bestellte Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), plant die Unterstützung von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland zu erweitern und zu verbessern. Das gab er heute in einem ersten gemeinsamen Auftritt mit der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), in Berlin bekannt. Zum einen ist ihm demnach wichtig, Opfern im Terrorfall künftig eine kontinuierliche Betreuung zu bieten und zum anderen, Schädigungszahlungen an Opfer terroristischer Anschläge zu erhöhen sowie zu beschleunigen.
„Wir müssen traumatisierten Opfern oder zerrissenen Familien pauschale Mittel kurzfristig zur Verfügung stellen“, sagte Franke. Er erachtet es zudem als sinnvoll, gemeinsame Strukturen mit den Bundesländern aufzubauen. Jedes Bundesland soll nach seiner Ansicht einen Opferbeauftragten installieren, um nach Terrorangriffen gut vernetzt zu sein und schnell koordinieren zu können.
Darüber hinaus kündigte Franke an, auch ausländische Staatsbürger, die Opfer eines Terroranschlags wurden, stärker in den staatlichen Opferschutz einzubeziehen. Bisher erhalten lediglich deutsche Staatsbürger Leistungen aus dem Härtefallfonds. „Es ist unsere politische Aufgabe, alle Menschen, die Opfer eines Angriffes auf unsere demokratische Freiheit werden, zu entschädigen“, so Franke weiter.
Seit dem Jahr 2002 stellt die Bundesregierung Mittel für Opfer terroristischer Gewalttaten oder deren Hinterbliebenen bereit. Es handelt sich um sogenannte freiwillige Härteleistungen, wobei diese auf Anträge der Betroffenen erfolgen. Antragsberechtigt sind Personen, die durch extremistische oder terroristische Gewalttaten an ihrem Körper oder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wurden. Geprüft wird die Gewährung von Härteleistungen vom Bundesamt für Justiz.
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