Politik

Opposition kritisiert geplantes Gesetz zur Tarifeinheit

  • Donnerstag, 16. Oktober 2014

Berlin – Heute hat der Bundestag über ein Gesetz zur Tarifeinheit debattiert. Anlass war jedoch nicht der für den Herbst dieses Jahres angekündigte Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern ein Antrag der Grünen-Fraktion (Drucksache Nr. 18/2875), in dem die Partei die Regierung auffordert, „von ihren Plänen zur gesetzlich normierten Tarifeinheit Abstand zu nehmen“.

„Jeder hat das Recht, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren und einen Tarifvertrag zu verhandeln. Das ist ein Grundrecht und bedeutet nichts anderes als die Tarifplura­lität“, erklärte Beate Müller-Gemmeke (Die Grünen) vor dem Parlament. Dabei gehe es nicht um die aktuellen Streiks der Lokführer und Piloten, sondern „um Grundprinzipien unserer Demokratie“.

Weniger als in Deutschland wird nur in der Schweiz und im Vatikanstaat gestreikt
Eine Tarifeinheit sei nicht notwendig, weil eine Flut von Arbeitskämpfen seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor vier Jahren „definitiv ausgeblieben“ sei. „Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis“, rief Müller-Gemmeke: „Es sind weder neue Gewerkschaften entstanden, noch haben die Arbeitskämpfe zugenommen.“ Auch Klaus Ernst von den Linken wies darauf hin, dass in nur zwei Ländern noch weniger gestreikt werde als in Deutschland: „in der Schweiz und im Vatikanstaat“.

Das Bundesarbeitsgericht war im Juni 2010 von der bisher bestehenden Rechtsauf­fassung „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ abgewichen. Bereits zuvor hatten Berufsgewerk­schaften wie der Marburger Bund für die Ärzte oder Cockpit für die Piloten damit begonnen, eigenständig ihre Tarifverträge zu verhandeln.

Die Tarifeinheit sei kein „Wünsch-dir-was-Thema“, um Arbeitgeber zu beglücken, so Müller-Gemmecke abschließend, sondern „ein Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit“.  

Auch Karl Schiewerling (CDU) räumte ein, dass Deutschland das Land sei, in dem mit am Wenigsten gestreikt werde. Dennoch könne sich eine Tarifkonkurrenz aufschaukeln, zu einem Überbietungswettbewerb führen und schließlich Auswirkungen auf die betriebliche Lohnpolitik haben, unter der das Unternehmen leide und die ein gesellschaftliches Konfliktpotenzial beinhalten könne.  

Schiewerling machte deutlich, dass die Regierung mit ihrem Tarifeinheitsgesetz den Gewerkschaften nicht verbieten werde zu streiken. Es sollten allerdings „Stufen eingezogen werden“, durch die bei unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb eine Konsensfindung geregelt werden solle, mit der man möglichst zu einem gemeinsamen Tarifvertrag komme. In das Gesetz solle zudem ein „Stichpunkt zur Verhältnismäßigkeit von Streiks“ mit aufgenommen werden.

Er bat jedoch darum, nicht zu erwarten, „dass dieses Gesetz Wunder bewirkt und alle Probleme abschließend gelöst werden, die sich aus tariflichen Auseinandersetzungen ergeben“. Wann im Bundestag das nächste Mal über die Tarifeinheit debattiert wird, konnte Schiewerling allerdings nicht sagen: „Der Gesetzentwurf liegt uns noch nicht vor.“

JF

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