Optimierungen bei DiGA-Verfahren gefordert

Berlin – Für Optimierungen der Verfahren rund um die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) spricht sich der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung aus. Zugleich wehrt sich der Verband gegen Kritik des GKV-Spitzenverbandes.
Der Bericht des GKV-Spitzenverband zeige, dass die Nachfrage nach DiGA stetig wächst, so der Digitalverband. Insbesondere neu gelistete DiGA würden im ersten Jahr regelmäßig ein starkes Verordnungswachstum von etwa 40 Prozent pro Monat verzeichnen. Damit stehe Deutschland gerade „am Anfang einer jungen und hochdynamischen Entwicklung einer digital unterstützten Gesundheitsversorgung“.
Um die Potenziale zu realisieren, müssten DiGA jetzt noch stärker in der Versorgung verankert werden. Aus Sicht des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung erfordere dies einen schlanken Prozess für das elektronische Rezept (E-Rezept), einen engen Einbezug der Leistungserbringer und die Ausgestaltung nutzerfreundlicher Prozesse bei der Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA).
Die Kritik des GKV-Spitzenverbandes, dass bislang nur ein Viertel der erstattungsfähigen Anwendungen ihren Nutzen belegen konnte und drei Viertel der DiGA weiterhin nur zur Erprobung gelistet seien, weist der Digitalverband zurück.
Bei vorläufig gelisteten DiGA verallgemeinernd von „keiner Evidenz“ zu sprechen, blende die systematische Datenauswertung im DiGA-Antrag vollständig aus, in welcher vom Hersteller bereits ein Hinweis auf einen Nutzen im tatsächlichen Versorgungsalltag gezeigt werden müsse.
Im März dieses Jahres seien zudem die ersten DiGA nach vorläufiger Listung dauerhaft aufgenommen worden – dies belege, dass das Erprobungsjahr einen Weg darstellt, digitale Lösungen in die Versorgung zu bringen. Ohne das Erprobungsjahr gäbe es deutlich weniger DiGA in unterschiedlichen Indikationsbereichen.
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