Organspende: Neue Richtungsdebatte

Berlin – In der politischen Diskussion um eine mögliche Neuregelung der Organspende in Deutschland zeichnet sich erneut eine grundlegende Richtungsdebatte ab.
Nachdem sich bereits vor Wochen eine parteiübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen hatte und für morgen die öffentliche Vorstellung ihrer Initiative ankündigte, hat sich nun noch eine zweite interfraktionelle Gruppe als „Gegenposition“ gebildet.
Ausdrücklich wendet sie sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung, bei der Menschen automatisch als Organspender gelten würden, sofern sie nicht aktiv widersprechen.
Nach Auffassung der Gründungsmitglieder Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stephan Pilsinger (CSU), Linda Heitmann (Grüne), Helge Lindh (SPD), Swantje Michaelsen (Grüne), Claudia Moll (SPD), Konstantin von Notz (Grüne) und Nora Seitz (CDU) ist das Modell einer Widerspruchsregelung weder geeignet, die Zahl der Organspenden nachhaltig zu erhöhen, noch mit grundlegenden ethischen und rechtlichen Prinzipien vereinbar.
In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen sie heute, dass Deutschland angesichts des Mangels an postmortal gespendeten Organen zwar mehr Organspenden benötige, der Weg dorthin jedoch über Freiwilligkeit, bessere Aufklärung und vereinfachte Dokumentationsmöglichkeiten führen müsse.
Ziel der interfraktionellen Gruppe ist es deshalb, die bestehende Entscheidungsregelung zu stärken und durch mehr Aufklärung, bessere Strukturen und eine konsequente Förderung freiwilliger Entscheidungen die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.
Schweigen keine Zustimmung, Eingriff in Grundrechte
„Die Widerspruchsregelung ist eine Scheinlösung, die zudem erhebliche ethische Fragen aufwirft“, erklärte Kappert-Gonther dem Deutschen Ärzteblatt. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen, so die Ärztin. Zudem fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe.
„Erfolgreich sind vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation“, betont die Grünen-Politikerin. „Jede Organspende ist wichtig, denn sie kann Leben retten. Die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung ist mit rund 85 Prozent sehr hoch, der Wille wird aber zu selten dokumentiert. Darum müssen die Hürden für die Dokumentation gesenkt sowie Information und Aufklärung intensiviert werden.“
In der Widerspruchsregelung sehen die Abgeordneten einen Eingriff in Grundrechte. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ende nicht mit dem Tod, heißt es in der Erklärung. Daraus folge auch, dass eine Organentnahme nur auf Grundlage einer ausdrücklich dokumentierten Zustimmung erfolgen dürfe.
Besonders kritisch hebt die Gruppe zudem hervor, dass eine Widerspruchsregelung bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen könnte. Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine informierte Entscheidung treffen oder ihren Widerspruch nicht dokumentieren könnten – etwa aufgrund von Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder fehlendem festen Wohnsitz – könnten in ihren Rechten eingeschränkt werden. Dies werfe erhebliche ethische Fragen auf.
„Es darf nicht sein, dass Menschen, die sich mit diesem schwierigen Thema aus psychischen oder sozialen Gründen nicht auseinandersetzen können, von Staats wegen zu Organspendern erklärt werden“, erläutert der CSU-Abgeordnete Pilsinger dem Deutschen Ärzteblatt. Nichtssagen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden, betont er.
Außerdem erklärt der Arzt, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit der Widerspruchsregelung gebe. „Studien des Max Planck-Instituts und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen zeigen, dass die Einführung einer Opt-Out-Regelung in anderen Ländern nicht zu einer Erhöhung der postmortalen Spenden geführt hat", so Pilsinger.
Wille wird zu selten dokumentiert
Das eigentliche Problem in Deutschland liegt nach Ansicht der interfraktionellen Gruppe daher nicht in mangelnder Zustimmung zur Organspende, sondern darin, dass diese häufig nicht festgehalten werde. Viele Menschen hätten zwar eine positive Haltung, dokumentierten ihren Willen jedoch nicht oder nur unzureichend.
Vor diesem Hintergrund sieht die Gruppe den Schlüssel zu mehr Organspenden in einer verbesserten Information und Aufklärung sowie in strukturellen Erleichterungen. Eine „intelligente“ und kontinuierliche Kommunikation solle dazu beitragen, dass sich mehr Menschen bewusst mit dem Thema auseinandersetzen und ihre Entscheidung festhalten. Ebenso wichtig sei es, die Hürden für die Dokumentation des eigenen Willens deutlich zu senken.
Kritisch setzen sich die Abgeordneten diesbezüglich mit der bisherigen Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen auseinander. 2020 hatte der Bundestag das geltende Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsregelung beschlossen, das 2022 in Kraft trat. Zentrales Element war damals die Einführung eines bundesweiten Online-Organspenderegisters, das es den Menschen ermöglichen soll, ihre Entscheidung einfach und verbindlich zu dokumentieren.
Nach Einschätzung der Gruppe ist dieses Vorhaben bislang jedoch nur unzureichend umgesetzt worden. Das Register sei verspätet gestartet und zudem mit unnötigen technischen Barrieren verbunden, die eine Eintragung erschwerten. Gleichzeitig sei eine ursprünglich vorgesehene niedrigschwellige Möglichkeit, den Spendewillen etwa in Bürgerämtern zu dokumentieren, inzwischen wieder entfallen. Dadurch sei der Zugang für viele Menschen eher komplizierter als einfacher geworden.
Die Abgeordneten fordern daher, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung nachkommen und das bestehende Recht konsequent umsetzen. Dazu gehöre insbesondere, die vorhandenen Strukturen im Organspendewesen zu stärken und die Abläufe für alle Beteiligten zu vereinfachen. Ziel müsse es sein, die Bevölkerung umfassend, verständlich und kontinuierlich über die Möglichkeiten und Bedeutung der Organspende zu informieren.
In ihrem geplanten Antrag, der noch weiter ausgestaltet und dann zeitnah in den Bundestag eingebracht werden soll, formuliert die Gruppe bereits einige konkrete Maßnahmen. So soll die Kommunikationsstrategie zur Organspende gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und den Ländern systematisch weiterentwickelt werden. Dabei soll es insbesondere darum gehen, Menschen frühzeitig zu erreichen – idealerweise kurz nach ihrem 18. Geburtstag – und sie zur Auseinandersetzung mit dem Thema zu ermutigen.
Darüber hinaus soll die Dokumentation des Spendewillens deutlich erleichtert werden. Neben dem Abbau technischer Hürden im bestehenden Organspenderegister schlagen die Abgeordneten vor, wieder analoge Eintragungsmöglichkeiten zu schaffen, etwa in Ausweisstellen. Ziel sei ein barrierefreier und niedrigschwelliger Zugang, der es möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Entscheidung einfach festzuhalten.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich zwei interfraktionelle Gruppen im Parlament gebildet, die sich jeweils für und gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung positionierten. Die Gruppe, die für die Widerspruchsregelung plädierte, hatte auch bereits einen Antrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht, der Ende 2024 in erster Lesung debattiert wurde.
Anfang 2025 fand auch bereits eine Anhörung im Gesundheitsausschiss des Bundestage statt. Wenige Tage darauf kam es jedoch mit dem Ampel-Ende zum vorzeitigen Ende der Legislaturperiode. Mit ihm wurden alle eingebrachten, aber nicht abgestimmten Anträge hinfällig.
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