Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung gestartet

Berlin – Eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten hofft auf einen Paradigmenwechsel bei der gesetzlichen Regelung der Organspende in Deutschland. Heute stellte sie in Berlin ihren Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende vor.
Danach soll künftig grundsätzlich jede Bürgerin und jeder Bürger als Organspender gelten, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Bislang gilt in Deutschland eine Entscheidungsregelung, nach der eine Organentnahme nur erlaubt ist, wenn die verstorbene Person einer Organspende explizit zugestimmt hat.
Mit dem Einbringen des neuen Gesetzentwurfs geht die politische Debatte um die Organspende in eine neue Runde. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich eine interfraktionelle Gruppe ähnlicher Besetzung bereits für die Einführung einer Widerspruchsregelung positioniert und einen entsprechenden Antrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Dieser wurde in erster Lesung im Bundestag zwar diskutiert, konnte jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr abgestimmt werden. „Wir sind hartnäckig, weil die Transplantation eines Spenderorgans für einige Menschen die einzige Möglichkeit zum Überleben ist“, sagte heute Sabine Dittmar (SPD).
Dittmar gehört neben Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) zu der Initiatorengruppe des neuen Gesetzentwurfs, dessen Ziel es ist, die Zahl lebensrettender Oranspenden zu erhöhen.
Normalfall statt Sonderfall
„Aus dem Sonderfall einer Organspende soll der Normalfall werden“, betonte die Ärztin. Denn leider hätten andere Maßnahmen, wie gezielte Informationskampagnen oder die Einführung des Organspenderegisters nicht wie erhofft gefruchtet. Die Widerspruchsregelung sei das Mosaiksteinchen, das bei der Entscheidung für oder gegen die Organspende noch fehle, sagte Grau.
Eine andere – ebenfalls parteiübergreifende – Gruppe von Bundestagsabgeordneten möchte einen solchen Paradigmenwechsel verhindern. Sie hat sich erst in dieser Woche quasi als „Gegenposition“ gebildet und gestern ihre Position vorgestellt. Ausdrücklich wendet sie sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung, bei der Menschen automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Für die kommenden Wochen ist somit mit kontroversen Diskussionen zu rechnen. Zunächst solle es eine Orientierungsdebatte im Bundestag geben, sagte Dittmar. Nach ihren Angaben ist zudem geplant, die erste Lesung des Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause durchzuführen.
Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang könnte dann Ende des Jahres stattfinden. Sollte der Bundestag der Einführung einer Widerspruchsregelung zustimmen, wäre eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, erläuterte die Ärztin. Richtig wirksam werden könnte das Gesetz frühestens erst ab 2030.
Weiter kein Zwang vorgesehen
Die CDU-Politikerin Connemann betonte, dass auch mit der Widerspruchsregelung niemand zu einer Organspende gezwungen werde. In Deutschland gebe es aber eine massive Lücke zwischen dringend benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt sei.
Man hoffe, dass die Neuregelung zu einer Kulturveränderung führe, die man dringend in Deutschland brauche. Mit einer Widerspruchslösung könne man eine Normalität herstellen, die in vielen anderen Ländern seit Langem gelte, so Connemann. Wer dort verunglücke, gelte automatisch als Spender.
„Wir im Eurotransplant-Verbund nicht nur Nehmerland, sondern auch das einzige, in dem es keine Widerspruchsregelung gibt“, verdeutlichte CSU-Politiker Aumer. Er wies heute darauf hin, dass Deutschland derzeit von der Widerspruchsregelung vieler anderer Länder profitiere, obwohl man sie selbst bisher ausschließe. Deutschland sei momentan „Nettoempfänger von gespendeten Organen“.
Der Grünen-Politiker Grau legte einen besonderen Fokus auf die Angehörigen von potenziellen Organspendern. Der Neurologe berichtete heute vor der Pressen aus seiner Erfahrung im Umgang mit Angehörigen, die in der Situation eines Todesfalls über eine Organspende entscheiden müssten.
Oft falle diese dann negativ aus und nicht selten werde das später bereut, so Grau. „Niemand wird bei einer Widerspruchsregelung gegen seinen Willen zum Organspender, niemand wird zum Objekt degradiert“, sagte er. Jeder könne weiter selbst frei über sich entscheiden. Die Widerspruchsregelung eröffne die vielmehr Möglichkeit, viel Leid zu vermeiden.
Grau verwies darauf, dass die Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung bei über 80 Prozent liege. Dennoch fehle bei mehr als der Hälfte potenzieller Spender eine dokumentierte Willensäußerung. Angehörige entschieden sich in solchen Situationen häufig gegen eine Spende. Dies bestätigte Linken-Politikerin Stange: In Deutschland werde noch immer zu wenig über Tod und Organspende gesprochen, bedauerte sie.
Aufklärung geplant
Konkret sieht der Gesetzentwurf der interfraktionellen Gruppe sieht vor, dass künftig auch Menschen als Spenderinnen und Spender infrage kommen, die einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die Folgen eines erklärten oder nicht erklärten Widerspruchs geben.
Jede Person ab 18 Jahren soll durch ein Anschreiben darauf hingewiesen werden, dass sie sich entscheiden soll und dass eine Nichtentscheidung als Zustimmung gilt. Dokumentiert werden soll der Wille entweder in einem Organspendeausweis oder in dem seit März 2024 bestehenden Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Auch ein einfacher Zettel im Portmonee solle ausreichen, sagte Dittmar.
Mehrheiten unklar
Ob der Antrag der Gruppe im Parlament eine Mehrheit finden kann, ist unklar. 2020 hatte der Bundestag eine Widerspruchsregelung abgelehnt, die unter anderem von den beiden ehemaligen Bundesgesundheitsministern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) eingebracht worden war.
Beschlossen wurde stattdessen die derzeit geltende Entscheidungsregelung. Unterstützt wird die Einführung einer Widerspruchsregelung jedoch derzeit unter anderem vom Bundesrat. Dieser hatte im vergangenen Jahr bereits auf Betreiben von acht Ländern einen Gesetzesentwurf zur Widerspruchslösung auf den Weg gebracht.
Sowohl in der Bevölkerung als auch in der medizinischen Fachwelt wird das Thema breit diskutiert. Während sich der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, heute gegen die Widerspruchsregelung aussprach, positionieren sich die Bundesärztekammer, der Deutsche Ärztetag, medizinische Fachgesellschaften wie beispielsweise die Deutsche Transplantationsgesellschaft sowie das Bündnis ProTransplant seit Jahren für eine solche Neuregelung.
Der Blick richtet sich dabei häufig ins Ausland: Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Organspende tatsächlich deutlich zurück. Zuletzt kamen hierzulande rund elf Organspendende auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner. Länder wie Spanien, Belgien oder Portugal erreichen deutlich höhere Werte. In Spanien liegt beispielsweise die Quote bei etwa 50 Spendenden pro eine Million Menschen.
Trotzdem betonen Fachleute immer wieder, dass die Widerspruchsregelung allein keinen automatischen Anstieg der Spenderzahlen garantiere. So verweisen sie darauf, dass auch die USA ohne Widerspruchsregelung ähnlich hohe Spenderzahlen wie Spanien erreichten.
Zudem seien die Zahlen in Spanien nicht unmittelbar nach Einführung der Widerspruchslösung im Jahr 1979 gestiegen, sondern erst später durch den Aufbau eines sehr effektiven Koordinationsnetzwerks. Ein weiterer Unterschied: In Spanien gilt neben dem Hirntod auch der Herz-Kreislauf-Tod als Grundlage für Organspenden, während in Deutschland Organe ausschließlich nach Hirntod entnommen werden dürfen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begrüßt den heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung. Er sei ein „wichtiger Baustein zur Förderung der Organspende in Deutschland und ein Signal der Hoffnung für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation“. Für mehr als 8.000 schwerkranke Menschen auf den Wartelisten gehe es um die Chance auf ein besseres und längeres Weiterleben. „Sich angesichts dieser Situation einmal mit der eigenen Haltung zur Organspende auseinanderzusetzen, ist aus unserer Sicht eine zumutbare Verantwortung, der wir uns als Gesellschaft stellen sollten, zumal ein Widerspruch einfach und ohne Begründung dokumentiert werden kann“, erklärt Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO.
Zugleich betont die DSO, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung kein „kurzfristiger Hebel für sprunghaft steigende Organspendezahlen“ sei. Internationale Erfahrungen zeigten, dass solche Veränderungen Zeit brauchten und sich über Jahre entwickeln müssten. „Die Widerspruchsregelung ist ein wichtiges Fundament, um langfristig mehr Organspenden zu ermöglichen und damit mehr Menschen auf den Wartelisten helfen zu können. Gleichzeitig brauchen wir gute Strukturen in den Kliniken und eine Kultur, in der die persönliche Entscheidung zur Organspende selbstverständlich thematisiert und dokumentiert wird“, so Rahmel.
Die Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann, viele Jahre Mitglied im Deutschen Ethikrat, hält die Einführung einer Widerspruchsregelung derzeit nicht für gerechtfertigt. „Ein staatlicher Eingriff in das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, über ihren Körper selbst zu bestimmen, kann nur als Ultima Ratio gerechtfertigt sein“, sagte sie. In Deutschland seien bislang längst nicht alle potenziellen Organspender identifiziert und gemeldet worden.
Wiesemann verweist auf starke Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während Hamburg 2024 auf 27 Spenden pro Million Einwohner gekommen sei, habe Sachsen-Anhalt lediglich 4,7 erreicht.
„Würden sich die bevölkerungsstarken Länder so anstrengen wie Hamburg oder Sachsen, könnte die Zahl der Organspender leicht doppelt so hoch ausfallen – ganz ohne Widerspruchsregelung“, meint die Ärztin und Medizinethikerin. Das wichtigste Ziel sollte nach ihrer Ansicht sein, Vertrauen in das Organspendesystem in Deutschland zu erhalten und zu festigen.“
Klemens Budde, Leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Nephrologie und Internistische Intensivmedizin, Schwerpunkt Transplantation der Charité – Universitätsmedizin Berlin, sieht dagegen wissenschaftliche Evidenz, dass die Einführung der Widerspruchsregelung „mit einer – wenn auch geringen – Erhöhung der Organspendezahlen assoziiert ist“.
Entscheidend seien jedoch zusätzliche Reformen, betont auch er. „Wir können von Spanien lernen, dass nur durch flankierende Maßnahmen und die konsequente Schaffung der notwendigen Strukturen eine Wende aus der deutschen Organspendemisere zu schaffen ist“, so Budde. Zu fordern seien mehr Schulungen, bessere Freistellungen für Transplantationsbeauftragte und langfristig auch eine Herztod-Regelung.
Besonders wichtig ist auch Sicht von Budde jedoch die Entlastung der Angehörigen. „Aus meiner Erfahrung ist das größte Hemmnis die Unsicherheit der Angehörigen, nichts Falsches machen zu wollen“, erklärt er. Die Widerspruchslösung könne hier in vielen Fällen Klarheit schaffen. Angesichts des katastrophalen Organmangels sie der aktuelle Gesetzentwurf daher ein „lang überfälliger erster Schritt“.
Ähnlich argumentiert Kai Schmidt-Ott, Direktor der Klinik für Nieren- und Hochdruckerkrankungen der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Widerspruchslösung sei „kein Wundermittel, aber ein wichtiger Baustein für ein besseres Organspendesystem“.
Internationale Erfahrungen zeigten, dass hohe Spenderzahlen immer von mehreren Faktoren abhingen, darunter intensivmedizinische Kapazitäten, klare Abläufe und gesellschaftliches Vertrauen. „Ebenso wenig darf der Eindruck entstehen, sie werde allein alle Probleme des deutschen Organspendesystems lösen“, warnte er.
Auch Jan Gummert, Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie in Bad Oeynhausen und Vorsitzender der Kommission Herz/Lunge bei der Deutschen Transplantations-Gesellschaft (DTG), spricht sich für eine Reform aus. Internationale Vergleichsstudien deuteten auf einen Zusammenhang zwischen Widerspruchslösungen und höheren Spenderquoten hin.
„In Deutschland haben alle bisher getroffenen Maßnahmen versagt, um die Zahl der Organspenden endlich zu erhöhen“, sagte Gummert. „Auch ein geringer Anstieg der Spenderzahlen wäre doch schon ein Erfolg.“ Zugleich fordert er klare Zielvorgaben und eine verpflichtende Evaluation der neuen Regelung, damit überprüft werden könne, ob die Widerspruchslösung tatsächlich wirke.
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