Krankenhäuser drängen auf mehr Anstrengungen für eine „Kultur der Organspende“

Berlin – Angesichts weiterhin niedriger Organspendezahlen in Deutschland setzt sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine stärkere Förderung der Organspende ein.
In einem aktuellen Positionspapier plädieren die Krankenhäuser für einen erneuten breiten gesellschaftlichen Dialog über gesetzliche Regelungen, bessere Möglichkeiten zur Dokumentation individueller Entscheidungen sowie eine stärkere Ausbildung von medizinischem Personal.
Ziel sei es, langfristig eine „Kultur der Organspende“ zu schaffen und die Bedingungen für Spenderinnen und Spender sowie für Menschen auf der Warteliste zu verbessern, hieß es.
„In Deutschland warten noch immer viele Menschen auf ein Spenderorgan. Wir müssen daher ein Klima schaffen, das mehr Menschen dazu bewegt, ihren Willen zur Organspende zu erklären“, sagt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß. Entscheidend seien mehr Information, Vertrauen in das System sowie eine offene gesellschaftliche und politische Debatte über das Thema.
Die DKG verweist dabei auf die Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Danach gab es im vergangenen Jahr bundesweit lediglich 985 Organspenderinnen und -spender. Gleichzeitig warteten jedoch mehr als 8.000 Patienten auf ein Spenderorgan.
Offene Debatte über die gesetzliche Neuregelung
Im Mittelpunkt der DKG-Positionen steht die Forderung nach einer erneuten gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskussion über die grundlegende gesetzliche Regelung der Organspende. Die DKG selbst legt sich in dieser Frage jedoch bewusst nicht fest und spricht sich in ihrem Papier weder für noch gegen eine gesetzliche Neuregelung in Form einer Widerspruchsregelung aus.
Dagegen betont sie, dass ein gesellschaftlicher Konsens entscheidend sei. Für die Krankenhäuser sei vor allem wichtig, dass klare und eindeutige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen würden, die gut umsetzbar seien.
Momentan gilt in Deutschland eine Entscheidungsregelung: Eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder Angehörige stellvertretend eine entsprechende Entscheidung treffen. Da viele Menschen ihre Entscheidung jedoch nicht dokumentiert haben, wird seit Jahren diskutiert, ob eine andere Regelung zu höheren Spenderzahlen führen könnte.
Ein häufig genannter Ansatz ist Widerspruchsregelung. Danach würde grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diskutiert wird auch eine verpflichtende Entscheidungsregelung. Dabei müssten Bürgerinnen und Bürger – etwa bei der Beantragung von Ausweisdokumenten – ausdrücklich erklären, ob sie einer Organspende zustimmen oder nicht.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei eine höchst persönliche Angelegenheit, die häufig von kulturellen, religiösen oder individuellen Erfahrungen geprägt sei, betont die DKG in ihrem Papier. Deshalb müsse jede Entscheidung respektiert werden. Moralischer Druck dürfe weder während des Entscheidungsprozesses noch danach entstehen.
Wichtig ist der DKG jedoch, dass der persönliche Wille ohne großen Aufwand festgehalten werden kann. Er müsse für Krankenhäuser im Ernstfall schnell zugänglich sein. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Wille der Patientinnen und Patienten auch umgesetzt werde.
Neben einer offenen politischen Debatte über gesetzliche Regelungen sieht der Verband deshalb vor allem Verbesserungen bei Information, Dokumentation und Ausbildung als entscheidend an. Ein zentrales Problem bestehe bei der Organspende nämlich darin, dass häufig keine schriftliche Festlegung zur Organspende vorliege. In solchen Fällen müssten Angehörige im Sinne der verstorbenen Person entscheiden – eine Situation, die für viele Familien eine große Belastung darstelle.
Mit dem Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende wurde bereits ein Instrument geschaffen, um Entscheidungen zentral zu dokumentieren. Allerdings haben bislang nur relativ wenige Menschen ihre Entscheidung dort eingetragen. Die DKG sieht daher weiteren Handlungsbedarf. Der derzeitige Registrierungsprozess könnte aus ihrer Sicht eine Hürde darstellen.
Zudem verweist die DKG auf mögliche Konflikte mit anderen Vorsorgedokumenten. So könne es vorkommen, dass jemand zwar grundsätzlich zur Organspende bereit sei, gleichzeitig aber in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ablehne. Da für eine Organentnahme bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen zeitweise fortgeführt werden müssten, plädiert die DKG für bundesweit einheitliche und rechtssichere Formulierungen in Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Fokus auf das medizinische Personal
Besonders hebt das Positionspapier auch die Rolle des medizinischen Personals hervor. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte seien maßgeblich daran beteiligt, potenzielle Organspender zu erkennen, Angehörige zu begleiten und den gesamten Prozess der Organspende medizinisch umzusetzen.
Die DKG fordert daher, das Thema Organspende stärker in die Aus-, Weiter- und Fortbildung von medizinischem Personal zu integrieren. Dies betreffe nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Pflegefachpersonen sowie andere an der Gesundheitsversorgung beteiligte Berufsgruppen.
Ein wichtiger Aspekt dabei sei die psychologische Belastung des Personals. Das Selbstverständnis vieler medizinischer Berufe bestehe darin, Leben zu retten und Leiden zu lindern. Die Vorbereitung einer Organspende bei schwerstkranken oder sterbenden Patientinnen und Patienten könne daher zu inneren Konflikten führen.
Auch die Gespräche mit Angehörigen stellen häufig eine besondere Herausforderung dar. In vielen Fällen müsse die Frage einer Organspende zeitlich sehr nahe an der Mitteilung über den Tod eines Patienten angesprochen werden. Für das medizinische Personal erfordere dies ein hohes Maß an Sensibilität und kommunikativem Geschick.
Eine systematische Ausbildung könne dazu beitragen, medizinisches Personal besser auf diese Situationen vorzubereiten, so die DKG. Ziel sei es, potenzielle Organspender frühzeitig zu erkennen, die Bedürfnisse der Angehörigen angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig die psychologischen Belastungen für die beteiligten Fachkräfte zu reduzieren.
Tatsächlich könnte es in dieser Legislaturperiode zu einer erneuten Debatte über eine gesetzliche Neuregelung der Organspende kommen. Abgeordneter mehrerer Fraktionen haben sich bereits zu einer Gruppe zusammengefunden, um einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende einzubringen.
Denn in der vergangenen Wahlperiode konnte ein ähnlicher Gruppenantrag wegen des Bruchs der damaligen Bundesregierung nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden. Bereits im Juli 2024 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf für eine Änderung der Regeln für die Organspende in den Bundestag eingebracht. Dieser ist aber wegen der Neuwahlen inzwischen verfallen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: