Politik

Organspende: Orientierungsdebatte über Systemwechsel

  • Donnerstag, 25. Juni 2026
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Berlin – Widerspruchsregelung oder Entscheidungsregelung – gut zwei Stunden nahm sich der Bundestag heute Nachmittag Zeit, um über eine mögliche Neuregelung der Organspende in Deutschland zu debattieren. Das Parlament diskutierte strukturiert und sachlich, teilweise aber auch sehr emotional über die Frage, ob die geltende Entscheidungsregelung beibehalten oder künftig durch eine Widerspruchsregelung ersetzt werden soll.

Die Debatte erfolgte zum Auftakt bewusst jenseits von Fraktionsgrenzen und Parteidisziplin. Ziel war ein offener Meinungsaustausch über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, über die zu einem späteren Zeitpunkt – möglicherweise Ende dieses Jahres – ohne Fraktionszwang abgestimmt werden soll.

„Diese Debatte ist anders als andere: Es geht um Leben und Tod“, sagte zur Eröffnung der Aussprache Gitta Connemann (CDU), die zu den Befürwortern einer Widerspruchsregelung gehört. Alle bisherigen Maßnahmen seien richtig gewesen, aber sie reichten einfach nicht aus, um den Mangel an Organen zu lindern. Zwischen dem Bedarf an Spenderorganen und der tatsächlichen Zahl von Organspenden bestehe immer noch eine erhebliche Lücke, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehe.

Dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht hätten, betonte auch Thomas Gebhardt (CDU). „Wir müssen bereit sein, einen neuen Weg zu gehen“, sagte er und verwies auf andere Länder sowie in Deutschland bereits in dieser Richtung erfolgte Initiativen.

Tatsächlich ist die Auseinandersetzung über den „richtigen Weg“ bei der Organspende nicht neu. In der vergangenen Legislaturperiode hatte eine ähnlich zusammengesetzte interfraktionelle Gruppe einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde zwar in erster Lesung beraten, eine Abstimmung kam jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr zustande.

Mit dem Einbringen eines ähnlichen Gesetzentwurfs im Frühjahr startete die Diskussion erneut (das Deutsche Ärzteblatt berichtete). Auf der einen Seite steht eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten, die einen Paradigmenwechsel bei der Organspende erreichen möchte. Zu ihren Initiatoren gehören Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).

Dem gegenüber steht eine zweite, ebenfalls parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Sie versteht sich ausdrücklich als Gegenposition zur Widerspruchsregelung und will am bisherigen Grundsatz der freiwilligen und ausdrücklichen Zustimmung festhalten. Zu ihren Initiatoren gehören Michael Brand (CDU), Stephan Pilsinger (CSU), Lars Castellucci und Helge Lindh (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Swantje Michaelsen (Grüne) sowie Ates Gürpinar (Linke).

Bislang gilt in Deutschland auch eine Entscheidungsregelung. Danach dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Organspende ausdrücklich zugestimmt hat oder der Wille anderweitig eindeutig festgestellt werden kann. Nach dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung würden künftig auch Menschen als Spenderinnen und Spender infrage kommen, die einer Organentnahme nicht aktiv widersprochen haben.

Widerspruchsregelung als Paradigmenwechsel

Vorgesehen ist eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des Gesetzes. Jede volljährige Person soll ab dem 18. Lebensjahr angeschrieben werden. Dabei soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine Entscheidung getroffen werden sollte und dass eine Nichtentscheidung künftig als Zustimmung gewertet würde. Der Wille könnte im Organspendeausweis, im seit März 2024 bestehenden Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende oder auch auf einfache Weise dokumentiert werden.

Connemann betonte heute, dass es sich bei der Widerspruchsregelung nicht um ein Allheilmittel handele, sondern um „einen Baustein, der fehlt“. Andere Maßnahmen wie Informationskampagnen oder die Einführung des Organspenderegisters hätten bislang nicht die erhofften Effekte erzielt. Niemand werde aber bei einer Widerspruchsregelung zu einer Organspende gezwungen. Ein einfaches „Nein“ reiche aus.

Die Hausärztin Sabine Dittmar (SPD) verwies auf die internationale Situation. Deutschland sei im Eurotransplant-Verbund das einzige Land ohne Widerspruchsregelung. „Die Widerspruchsregelung ist kein Sonderweg“, betonte sie. In keinem anderen medizinischen Bereich würde ein solcher Mangel, wie er bei der Organspende bestünde, akzeptiert.

Deutschland sei im Eurotransplant-Verbund nicht nur das einzige Land ohne Widerspruchsregelung, sondern profitiere zugleich von den Spendenregelungen anderer Staaten, verdeutlichte auch der Arzt Hans Theiss (CDU). „Wir sind im Eurotransplant-Verbund Nettoempfänger von gespendeten Organen und profitieren als Trittbrettfahrer von den Widerspruchsregelungen der anderen Länder“, sagte er. Das sei höchst unfair und ethisch problematisch.

Aus seiner ärztlichen Erfahrung berichtete der Neurologe und Grünen-Abgeordneter Armin Grau. „Jeder kann in die Situation kommen, dass er ein Organ benötigt“, sagte er. In einer Widerspruchsregelung sieht er die Möglichkeit, den tatsächlichen Mehrheitswillen der Bevölkerung besser abzubilden und Angehörige zu entlasten. „Niemand wird bei einer Widerspruchsregelung gegen seinen Willen zum Organspender, niemand wird zum Objekt degradiert. Es handelt sich auch nicht um einen Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht“, betonte er. Jeder könne weiterhin frei über sich selbst entscheiden. Die Regelung eröffne jedoch die Möglichkeit, unnötiges Leiden und Sterben auf den Wartelisten zu verhindern.

Ricarda Lang (Grüne) sprach heute von „Freiheit in Verantwortung“. Jedem ist es aus ihrer Sicht zuzumuten, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. „Auch bei einer Widerspruchsregelung ist Selbstbestimmung möglich“, erklärte sie. Nicht mehr möglich wäre es lediglich, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass dies dann eine Konsequenz hätte.

Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies auf 6.000 Menschen, die seit der letzten Debatte über eine Neuregelung der Organspende im Jahr 2020 in Deutschland verstorben seien. „Wir drehen uns im Kreis“, sagte er. „Wir werden keine höheren Organspendezahlen ohne die Widerspruchsregelung erreichen“, meinte der Epidemiologe. Selbstverständlich seien auch die strukturellen Maßnahmen wichtig, aber die Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken kämpften bereits: erst um das Leben der Menschen, nach dem Hirntod um die Organe. Die Einführung der Widerspruchsregelung würde die Zahl der Organe verdoppeln und die Wartezeit für die Menschen auf den Wartelisten deutlich verkürzen, ist Lauterbach überzeugt.

Das Gegenmodell: Freiwilligkeit und aktive Zustimmung

Die Gegner der Widerspruchsregelung stellten dagegen heute das Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Sie wollen eine „Kultur der aktiven Zustimmung“ bewahren und halten die Einführung einer Widerspruchsregelung für den falschen Weg. Nach ihrer Auffassung setze die Widerspruchsregelung letztlich auf die Trägheit der Bevölkerung.

Die niedrigen Organspenderaten seien nicht Ausdruck mangelnder Bereitschaft, sondern Folge unzureichender Information, komplizierter Dokumentationswege und organisatorischer Defizite, wie beispielsweise Stella Merendio verdeutlichte, die sich im Rahmen ihrer Bachelorarbeit mit den Strukturen der Organspende befasste, wie sie berichtete.

Besonders kritisch sehen sie sowie weitere Unterstützende der bisherigen Gesetzeslage die Umsetzung des 2020 beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsregelung. Das bundesweite Online-Organspenderegister sei verspätet gestartet und weiterhin mit technischen Hürden verbunden. Es fehle nicht am Willen zur Organspende, sondern daran, dass Entscheidungen zu selten dokumentiert würden. Informationen seien nicht präsent genug, Zugänge zu kompliziert und Verfahren nicht niedrigschwellig genug.

Michael Brand (CDU) warnte davor, dass man ohne Not politische Schritte gehen könnte, obwohl alle anderen Maßnahmen noch nicht richtig ausgeschöpft seien. Problematisch hält er an der Widerspruchsregelung den nötigen aktiven Widerspruch: „Schweigen ist nirgends Zustimmung, weder im Internet noch zwischen Mann und Frau“, sagte er. Er sei geradezu entsetzt über diese Debatte, sie werde den Menschen nicht gerecht. Anstatt über die falsche Lösung zu diskutieren, müsse die richtige gut umgesetzt werden.

Ähnlich argumentierte Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen. „Schweigen ist keine Zustimmung. Es braucht ein klares Ja“, erklärte sie. „Die Widerspruchsregelung vermittelt Hoffnung, die sie nicht halten kann.“ Es gebe keine Evidenz, dass sich in einem anderen Land die Organspendezahlen allein aufgrund der Einführung einer Widerspruchsregelung erhöht hätten. Organspende brauche stattdessen Vertrauen und leichtere Dokumentation.

Auch SPD-Abgeordneter Helge Lindh warnte vor einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Aktiv „Ja“ zu sagen, sei das gängige Prinzip, das beibehalten werden sollte. Auch sich nicht zu entscheiden, sei legitim. „Eine Spende braucht die freie Entscheidung“, betonte er. „Wir haben diverse Möglichkeiten, die noch nicht ausgeschöpft sind“, argumentierte er weiter.

Zwischen den Krankenhäusern bestünden erhebliche Unterschiede bezüglich der Organspenden, kritisierte auch der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar die Defizite bei der Umsetzung bestehender Reformen. Zudem könne die Information der Bevölkerung intensiviert werden: Sie sei persönlich noch nie strukturiert nach ihrer Ansicht zur Organspende befragt worden, bemängelte Swantje Michaelsen (Grüne). Da bestünde noch viel Potenzial, das ausgeschöpft werden müsste.

Die Gegner der Widerspruchsregelung fordern deshalb eine nachhaltige professionelle Aufklärungskampagne, einfache digitale Zugänge zum Organspenderegister, barrierefreie Dokumentationsmöglichkeiten sowie bessere Transplantationsstrukturen in den Kliniken. Internationale Erfahrungen zeigten ihrer Ansicht nach, dass erfolgreiche Länder vor allem in Koordination, Klinikstrukturen und Aufklärung investiert hätten, wie Lars Castellucci (SPD) nochmals betonte.

Beatrix von Storch (AfD) nannte die Widerspruchsregelung eine „moralische Erpressung“. Sie zeige ein Menschenbild, das sie nicht teile und sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, sagte sie. „Der Mensch ist kein Ersatzteillager“, betonte von Storch.

Unterstützung in der medizinischen Fachwelt

Der Hintergrund der Debatte ist die seit Jahren angespannte Situation bei der Organspende in Deutschland. „Die Widerspruchslösung bietet die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den weiterhin niedrigen Spenderzahlen zu verkleinern“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Die Widerspruchslösung könne dazu beitragen, die Umsetzung des Patientenwillens zu erleichtern und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten.

Tatsächlich gehört Deutschland bei den postmortalen Organspenden seit Langem zu den Schlusslichtern Europas. Zuletzt kamen hierzulande rund elf Organspenderinnen und Organspender auf eine Million Einwohner.

Darauf verweist auch heute erneut die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG).  Nach Angaben der Fachgesellschaft standen im Jahr 2025 8.515 Menschen aktiv auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Dem standen 3.020 nach dem Tod gespendete Organe gegenüber. 633 Menschen starben im selben Jahr auf den offiziellen Wartelisten.

DTG-Präsidentin Martina Koch unterstützt deshalb die Einführung der Widerspruchsregelung ausdrücklich. „Die Widerspruchsregelung hebelt weder das Selbstbestimmungsrecht aus, noch verletzt sie ethische Grundprinzipien. Unsere europäischen Nachbarn haben diese Fragen nach sorgfältiger Abwägung längst geklärt“, erklärte sie. Für sie stelle sich mittlerweile sogar die Frage, „ob es in Deutschland ethisch vertretbar ist, eine bekannte Versorgungslücke weiterhin nicht zu schließen und damit schwerkranken Menschen die notwendige medizinische Versorgung vorzuenthalten.“

Nicht nur die Deutsche Transplantationsgesellschaft, sondern auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bezeichnet sie seit Jahren als einen „wichtigen Baustein zur Förderung der Organspende in Deutschland und ein Signal der Hoffnung für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation“.

DSO-Vorstand Axel Rahmel betonte mehrfach, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung zur Organspende eine gesellschaftliche Verantwortung sei: „Sich angesichts dieser Situation einmal mit der eigenen Haltung zur Organspende auseinanderzusetzen, ist aus unserer Sicht eine zumutbare Verantwortung, der wir uns als Gesellschaft stellen sollten, zumal ein Widerspruch einfach und ohne Begründung dokumentiert werden kann.“

Gleichzeitig warnt die Stiftung aber auch seit Jahren davor, die Wirkung einer Widerspruchsregelung zu überschätzen. Sie sei kein „kurzfristiger Hebel für sprunghaft steigende Organspendezahlen“. Internationale Erfahrungen zeigten vielmehr, dass Veränderungen Zeit benötigten und sich oft erst über Jahre hinweg bemerkbar machten.

Kritik kam heute auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Deren Vorstand Eugen Brysch bemängelte, dass der Bundestag erneut eine Orientierungsdebatte zur Widerspruchslösung führt. „Anscheinend soll so lange beraten und abgestimmt werden, bis ein passendes Ergebnis vorliegt“, spitzte er zu. Neue Argumente seien nicht erkennbar. Zudem dürften verfassungsrechtlich geschützte Patientenrechte nicht eingeschränkt werden.

Blick ins Ausland

In der Debatte wurde heute mehrfach auf andere europäische Länder verwiesen. Die Befürworter der Widerspruchsregelung sehen in Staaten wie Spanien, Portugal oder Belgien Beispiele dafür, dass Widerspruchsregelungen mit deutlich höheren Organspendezahlen einhergehen können.

Unterstützende einer Entscheidungsregelung wiesen gleichzeitig heute darauf hin, dass die Situation komplexer sei. So seien die Zahlen in Spanien nicht unmittelbar nach Einführung der Widerspruchslösung im Jahr 1979 angestiegen. Der eigentliche Erfolg habe erst später mit dem Aufbau eines hochprofessionellen Koordinations- und Transplantationsnetzwerks eingesetzt.

Hinzu kommt ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Organe ausschließlich nach festgestelltem Hirntod entnommen werden dürfen, ist in Spanien auch die Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand zulässig. Viele Fachleute sehen deshalb die Widerspruchsregelung nicht als alleinige Lösung, sondern als einen Baustein innerhalb eines umfassenderen Reformpakets.

Abstimmungen möglichweise Ende des Jahres

Eine Abstimmung im Bundestag könnte nach aktuellem Stand Ende des Jahres erfolgen. Da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, wird erneut ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Sollte sich eine Mehrheit für die Widerspruchsregelung finden, wäre eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen. Wirksam werden könnte das neue System damit frühestens im Jahr 2030.

Ob die Widerspruchsregelung diesmal eine Mehrheit im Bundestag finden kann, ist allerdings offen. Bereits 2020 hatte das Parlament einen Gesetzentwurf zu ihrer Einführung abgelehnt, der unter anderem von den damaligen Bundesgesundheitsministern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) unterstützt worden war. Stattdessen wurde die heute geltende Entscheidungsregelung beschlossen.

Allerdings hat sich die Ausgangslage inzwischen etwas verändert. Der Bundesrat sprach sich im vergangenen Jahr auf Initiative von acht Bundesländern für einen Systemwechsel aus und brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg.

Auch einige Abgeordnete haben ihre Meinung seit 2020 geändert: Mit Kerstin Griese (SPD) meldete sich heute bei der Debatte im Bundestag eine ehemalige Verfechterin einer Entscheidungsregelung zu Wort. Sie habe vor einigen Jahren gehofft, dass die neue Entscheidungsregelung eine Wende bringt. Trotz positiver Haltung zur Organspende innerhalb der Bevölkerung sei dies aber nicht der Fall. Nach langem Nachdenken sei sie deshalb zu der Entscheidung gekommen, dass es einen Paradigmenwechsel brauche. Sie werde jetzt für die Widerspruchsregelung stimmen.

ER

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