Vermischtes

OVG bestätigt Urteil zum Unterhaltsvorschuss nach Samenspende

  • Freitag, 11. August 2023
/picture alliance, Jens Kalaene
/picture alliance, Jens Kalaene

Berlin – Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das mithilfe einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt wurde, keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Das hat das (OVG) in drei Berufungsverfahren entschieden und damit die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, wie das Gericht gestern mitteilte. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az.: OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22).

Die Klägerinnen hatten sich mit ihren Berufungsverfahren gegen Urteile des Verwaltungsgerichts gewandt. Es hatte entschieden, Unterhaltsvorschuss sei in diesem Fall nicht zu gewähren.

Dies widerspreche der gesetzgeberischen Konzeption, die öffentliche Unterhaltsleistung in erster Linie als Vorschuss zu zahlen und von dem säumigen zum Barunterhalt verpflichteten anderen Elternteil zurückzufor­dern.

Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgerichts gefolgt. Zwar habe das Kind nach dem Samenspender­registergesetz einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein biologischer Vater sei. Ein Rückgriff der Unter­haltsvorschussstelle auf den anderen Elternteil sei aber von vornherein aussichtslos.

Die mit dem Samenspenderregistergesetz am 1. Juli 2018 in Kraft getretene entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (1600d Abs. 4) schließe es aus, dass der offizielle Samenspender als rechtlicher Vater festgestellt werde.

Unterhaltsvorschuss wird üblicherweise gezahlt, wenn nach einer Scheidung oder Trennung der alleinerzie­hende Elternteil kein Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhält.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung