Politik

Pandemieaufarbeitung im Bundestag offenbar vom Tisch

  • Mittwoch, 9. Oktober 2024
/picture alliance, SvenSimon
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Berlin – Eine Aufarbeitung der staatlichen Coronapolitik durch den Bundestag ist offenbar vom Tisch. Es wird keine zusätzliche Aufarbeitung der Coronapandemie in dieser Legislaturperiode geben“, sagte heute die SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast. Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen vor allem von SPD und FDP über die Ausgestaltung dieses Vorhabens.

„Wir sind an zentralen Punkten nicht zusammen“, erklärte Mast. Es gebe dazu „keinen Konsens in der Koalition“." Dass die geplante Aufarbeitung durch den Bundestag daran scheitere, sei bedauerlich. Inzwischen reiche jedoch die Zeit bis zur Bundestagswahl nicht mehr aus, um beispielsweise einen Bürgerrat einzurichten, wofür sich be­sonders SPD und Grüne eingesetzt hatten.

Aus Sicht der SPD mache eine Aufarbeitung nur Sinn, wenn diese auch „auf Augenhöhe gemeinsam mit den Bundesländern“ stattfinde, sagte Mast weiter. Sie wies darauf hin, dass damals viele zentrale Maßnahmen auf Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zurückgingen und dann auf Länderebene – teils auch unterschiedlich – umgesetzt worden seien.

Die SPD-Politikerin betonte aber, dass eine Aufarbeitung gleichwohl auf Regierungsebene stattfinde. Sie ver­wies auf zahlreiche Reformen im Gesundheitsbereich, die auch die Erfahrungen in der Pandemiezeit berück­sichtigen würden.

Die FDP hatte eine Aufarbeitung der Coronamaßnahmen durch ein Gremium des Bundestages gefordert, etwa einen Untersuchungsausschuss oder eine Enquetekommission. Sie warf vor allem der SPD mangelndes Aufklä­rungsinteresse vor. Die Grünen hatten stets deutlich gemacht, sie seien hinsichtlich der Form der Aufarbeitung flexibel. Sie verwiesen aber auf die Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und FDP.

Keine Mehrheit für ein „COVID-19-Rehabilitierungsgesetz“ erhielt heute im Rechtsausschuss ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Für die Vorlage stimmte die einbringende Fraktion, alle übrigen Fraktionen lehnten die Vor­lage ab. Ziel des Entwurfs war die Aufhebung von Strafurteilen und Bußgeldbescheiden wegen Verstößen gegen Verhaltenspflichten während der Pandemie.

Die Fraktion nennt unter anderem die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht sowie die Impfpflicht im Pflegebereich. Auch Urteile gegen Ärzte, die falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben, sollten nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden.

afp

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