Politik

Parlament kommt Krankenhäusern entgegen

  • Montag, 12. November 2018
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Berlin – In das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sind kurz vor der Verab­schiedung durch den Bundestag am vergangenen Freitag noch verschiedene Änderungen aufgenommen worden, die Forderungen der Krankenhäuser entgegenkommen. So wird der bisherige Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr nicht – wie zunächst vorgesehen – komplett gestrichen. Stattdessen wird ab dem Jahr 2020 der Landesbasisfallwert um insgesamt 200 Millionen Euro ange­hoben. Weitere 50 Millionen Euro pro Jahr werden für bedarfsnotwendige Kranken­häuser in ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt.  

Konkret wird bei den Verhandlungen des Landesbasisfallwertes ab dem Jahr 2020 pauschal eine Erhöhung um 0,3 Prozent des vereinbarten oder festgesetzten Wertes eingerechnet. Ebenfalls ab dem Jahr 2020 erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum im Rahmen der Sicherstellungszuschläge eine pauschale Förderung von 400.000 Euro pro Krankenhaus. „Damit wird ihre besondere Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung zusätzlich gestärkt“, heißt es zur Begründung. Auf der Basis der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll die Selbst­verwaltung erstmals zum 30. Juni 2019 eine Liste mit den entsprechenden Krankenhäusern veröffentlichen.

Mit dem PpSG soll die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpau­schalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Ab dem Jahr 2020 sollen Krankenkassen und Krankenhäuser dabei auf Ortsebene ein Pflegebudget auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegestellen sowie der krankenhausindividuellen Pflegekosten verhandeln.

Neu ist nun, dass in den ersten beiden Jahren Budgetminderungen für die Kranken­häuser aufgrund der Einführung des Pflegebudgets begrenzt werden sollen: im Jahr 2020 auf zwei Prozent und im Jahr 2021 auf vier Prozent.

Der Gesetzentwurf sah bislang vor, dass mit der Einführung des Pflegebudgets die Option besteht, in einem bestimmten Rahmen pflegeentlastende oder pflege­substituierende Maßnahmen erhöhend im Pflegebudget eines Krankenhauses zu berücksichtigen. Diese Option wird nun erweitert: Sie gilt auch für Krankenhäuser, die bereits vor dem Jahr 2020 ergriffene pflegeentlastende oder pflegesubstituierende Maßnahmen fortsetzen und denen hieraus im Geltungsjahr des Pflegebudgets Kosten entstehen.

Des Weiteren werden die Pauschalbeträge erhöht, mit denen die Stilllegung von Krankenhausbetten mit Mitteln des Strukturfonds gefördert werden kann. Im Struktur­fonds stellen Bund und Länder maximal eine Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung, um Krankenhäuser in ambulante Einrichtungen umwandeln zu können. Mit dieser Regelung sollen die Anreize für die Krankenhausträger und die Bundesländer erhöht werden, nicht bedarfsgerechte Kapazitäten abzubauen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die neuen Regelungen, die durch das Parlament in das PpSG aufgenommen wurden. Die Herauslösung der Pflegekostenanteile aus den Fallpauschalen sei ein Paradigmenwechsel, der für die Kliniken mit großen Veränderungen und Unsicherheiten verbunden ist, kommentierte DKG-Präsident Gerald Gaß. „Daher begrüßen wir, dass für die Überführung in das neue Pflegebudget flankierende Maßnahmen im Parlamentsverfahren beschlossen wurden.“

Die Begrenzung möglicher Erlösminderungen auf maximal zwei Prozent und die Berücksichtigung durchgeführter pflegeentlastender Maßnahmen bei der Umstellung auf die neuen Pflegebudgets seien für die Krankenhäuser sehr wichtig, so Gaß. Damit werde die Stärkung der professionellen Pflege mit der ebenso notwendigen Entlastung der Pflegekräfte von Tätigkeiten und Funktionen, die unterstützend erbracht werden können, ergänzt.

Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass circa 50 Millionen Euro über einen Pauschalbetrag von 400.000 Euro den Krankenhäusern zufließen sollen, die die Voraussetzungen für den Sicherstellungszuschlag nach den Vorgaben des G-BA erfüllen. Das sei ein wichtiges Signal zur Sicherung der stationären Grundversorgung in der Fläche.

fos

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