Politik

Neue Krankenhausentgelte für Berlin und Brandenburg vereinbart

  • Montag, 14. Januar 2019
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Berlin – Die jeweiligen Krankenkassenverbände haben mit der Berliner Krankenhaus­gesellschaft sowie der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) für das laufende Jahr neue Landesbasisfallwerte für Berlin und Brandenburg festgelegt.

Der landeseinheitliche Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen in Berlin beträgt damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 3.532,50 Euro. Im vergangenen Jahr belief sich der Landesbasisfallwert auf 3.449,91 Euro. In Brandenburg steigt der Landesbasis­fallwert für dieses Jahr auf 3.530 Euro (2018: 3.444,50 Euro).

Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechts­basis für das Jahr 2019 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkranken­häuser in Berlin. Damit hätten Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Berlin jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten, teilten Kassen und Krankenhausgesellschaft in Berlin mit.

Der Landesbasisfallwert ist eine Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhaus­leistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen. Der überwiegende Teil der stationären Krankenhausleistungen wird nach diesem System bezahlt. Der Landesbasisfallwert wird jedes Jahr von den Verbänden der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung und der jeweiligen Krankenhaus­gesellschaft eines Landes neu verhandelt.

may/dpa

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