Neue Krankenhausentgelte für Berlin und Brandenburg vereinbart

Berlin – Die jeweiligen Krankenkassenverbände haben mit der Berliner Krankenhausgesellschaft sowie der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) für das laufende Jahr neue Landesbasisfallwerte für Berlin und Brandenburg festgelegt.
Der landeseinheitliche Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen in Berlin beträgt damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 3.532,50 Euro. Im vergangenen Jahr belief sich der Landesbasisfallwert auf 3.449,91 Euro. In Brandenburg steigt der Landesbasisfallwert für dieses Jahr auf 3.530 Euro (2018: 3.444,50 Euro).
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2019 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Berlin. Damit hätten Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Berlin jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten, teilten Kassen und Krankenhausgesellschaft in Berlin mit.
Der Landesbasisfallwert ist eine Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen. Der überwiegende Teil der stationären Krankenhausleistungen wird nach diesem System bezahlt. Der Landesbasisfallwert wird jedes Jahr von den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung und der jeweiligen Krankenhausgesellschaft eines Landes neu verhandelt.
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