Pathologen für weitergehende Gentests bei Mammakarzinom als Kassenleistung

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat unlängst erstmals einen Gentest beim Mammakarzinom in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Für den Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) geht das nicht weit genug. Patientinnen und Ärzte dürften mehr erwarten, schreibt der BDP.
Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 20. Juni nach fast sechs Jahren Beratung den ersten Beschluss zum Einsatz eines Biomarkertests beim primären Mamakarzinom gefasst und mit „OncotypeDX“ den ersten Test dieser Art als Kassenleistung beschlossen.
Für Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium, bei denen das Rückfallrisiko nicht sicher bestimmt werden kann, kann der Test künftig angewendet werden. Der G-BA betonte im Nachgang der Plenumsentscheidung, dass die Ergebnisse des Tests die Patientinnen und Ärzte in ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen eine Chemotherapie unterstützen sollen.
„Bisher deckt dieser Test nur den kleineren Teil der in Deutschland eingesetzten Verfahren ab. Eine Beschränkung darauf gefährdet die Versorgungssicherheit in den Brustkrebszentren“, moniert der BDP und greift damit einen Kritikpunkt der Patientenvertreter im G-BA auf.
Auch der Pathologenverband sieht die Notwendigkeit, den Patientinnen auf der Basis der Entscheidung der Tumorboards alle methodisch standardisierten und klinisch validierten Multigentests zugänglich zu machen. „Das entspricht der gültigen S3 Leitlinie Mammakarzinom“, schreibt der BDP.
Zudem bestünden nach wie vor Fragen zum Datenschutz im Rahmen des jetzt für die Kassenversorgung beschlossenen Tests. „Die Datensicherheit ist nicht gewährleistet, weil sensible Gesundheitsdaten in den USA verarbeitet werden“, schreibt der BDP.
Der Verband sorgt sich wegen der Beschränkung auf einen Test zudem besonders um die ärztliche Freiheit bei der Wahl der richtigen Methode für die Patientinnen. „Sie ist ein Grundpfeiler ärztlichen Handelns. Diese Wahl fällt in die Verantwortung des Arztes, bildet eine Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen“, so der BDP.
Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung, hatte nach der Entscheidung am 20. Juni angekündigt, dass die Beratungen zu Biomarker unterstützten Entscheidungen bei diesem Krankheitsbild noch nicht abgeschlossen seien.
Unterstützung von der BKK VBU
Auf Erweiterungen hofft auch die BKK VBU. Die Kasse sieht wie die Pathologen den G-BA-Beschluss als „noch nicht ausreichend“ an, wie Ina Stellmacher, Fachbereichsleiterin Ambulante Versorgung bei der BKK VBU sagte. Um eine sichere Versorgung zu gewährleisten, wäre es erfreulich, wenn Krankenkassen die Kosten für alle methodisch standardisierten und klinisch validierten Multigentests im Rahmen der Regelversorgung übernehmen könnten.
Bereits seit 2017 übernimmt die BKK VBU als eine der ersten Krankenkassen die Kosten für die Genexpressionsanalyse. Die Tests erlauben der BKK VBU zufolge eine Prognose, ob die Patientin innerhalb der ersten zehn Jahre nach Diagnosestellung erneut krank wird. „Somit wird den Betroffenen die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie erleichtert. Durch die gezielte Behandlung können vielen Patientinnen die oft erheblichen Nebenwirkungen erspart bleiben“, so die Kasse.
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