Ärzteschaft

Selektivvertrag für Genexpressions­diagnostik bei Brustkrebs geschlossen

  • Mittwoch, 9. August 2017
/taraki, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesverband Deutscher Pathologen und die BKK VBU haben einen herstellerneutralen Selektivvertrag zu Genexpressionsdiagnostik für die Therapieentscheidung bei Brustkrebspatientinnen abgeschlossen. Damit steht diese Diagnostik Versicherten der BKK VBU nun auch außerhalb der ambulanten spezialfach­ärztlichen Versorgung (ASV) zur Verfügung. Der Vertrag gilt sowohl für die ambulante als auch stationäre Versorgung.

Der Vertrag, der am 1. August startete, sieht vor, dass die behandelnden Ärzte – zu­meist Gynäkologen oder Onkologen – Patientinnen, die für den Test infrage kommen, über die Möglichkeit der Genexpressionsdiagnostik aufklären. Entscheiden sich die Patientinnen dafür, müssen sie sich einzeln einschreiben. Danach kann ein Pathologe die vom Arzt eingesendete Biopsie prüfen und das Ergebnis an den behandelnden Arzt zurückschicken.

Vertrag offen für weitere Kassen

Für die Genexpressionsdiagnostik erhalten sowohl der einsendende Arzt als auch der Pathologe im Vertrag eine Vergütung, teilte der Bundesverband Deutscher Pathologen dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit. Die exakte Honorierung wollte der Verband nicht nennen, wies aber darauf hin, dass interessierte Ärzte weiterführende Informa­tionen bei der Managementgesellschaft Convema, die für die Umsetzung des Vertrages zuständig ist, erhalten können. Dort können sich die Ärzte auch registrieren und Patientinnen einschreiben. Letzteres gilt zunächst nur für Versicherte der BKK BVU. Der Vertrag sei aber für weitere Kassen offen, hieß es. Gespräche liefen bereits.

Die Vertragspartner wollen mit dem Angebot, das für Ärzte und Patientinnen keine Kosten mit sich bringt, eine aus ihrer Sicht bestehende Versor­gungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen. Denn die Diagnostik ist bislang nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV und wird damit nicht von den Krankenkassen bezahlt. Bisher kann die Genexpressionsdiagnostik nur über die GOÄ als Selbstzahlerleistung, im Rahmen der ASV oder anderer Selektivverträge abgerechnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im August 2016 mit der ASV-Richtlinie zur Behandlung von gynäkologischen Tumoren erstmals gesetzlich versicherten Brustkrebspatientinnen die Möglichkeit der Genexpressionsdiagnostik eröffnet. Allerdings hätten sich in den vergangenen zwölf Monaten aufgrund der großen Hürden kaum ASV-Teams bilden können, erklärte der Bundesverband Deutscher Pathologen. „Somit bleibt diese Diagnostik den gesetzlich versicherten Patientinnen real nach wie vor verwehrt“, schreibt dieser.

Die Genexpressionsdiagnostik ist eine molekularpathologische Diagnostikmethode als weitere Entscheidungshilfe, die bei Brustkrebs hilft, am Tumorgewebe zu entscheiden, ob eine Chemotherapie tatsächlich notwendig ist. Den Pathologen zufolge haben zahlreiche klinische Studien der vergangenen 15 Jahre gezeigt, dass durch Genexpres­sionstests Patientinnen sicher identifiziert werden können, die keine Chemotherapie benötigen. Das erlaube es, die Anzahl unnötiger Chemotherapien erheblich zu verrin­gern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln, hieß es.

Nach Angaben der Pathologen wird erwartet, dass die Genexpressionsdiagnostik für rund 140 bei der BKK VBU versicherten Brustkrebspatientinnen infrage kommt. Deutsch­landweit könnte die Diagnostik rund 22.000 Frauen pro Jahr helfen, eine Chemotherapie zu vermeiden.

may/EB

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