Patientenbeauftragte mahnt zur Vorsorge für herzkranke Kinder

Berlin – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, hat am Tag des herzkranken Kindes zur Wahrnehmung von Kontroll- und Vorsorgeuntersuchung auch in der Coronapandemie aufgerufen.
„Gerade für junge Patienten mit angeborenem Herzfehler ist kontinuierliche medizinische Betreuung überlebenswichtig“, erklärte Schmidtke heute in Berlin. Praxen und Krankenhäuser seien gut darauf vorbereitet, Verdachtsfälle auf SARS-CoV-2 getrennt von anderen Patienten zu versorgen.
Auch bei Verdacht auf eine Herzkrankheit sollten sich Eltern mit ihren Kindern beispielsweise für Früherkennungsuntersuchungen weiterhin an einen Mediziner wenden, forderte Schmidtke, die selbst Fachärztin für Herzchirurgie ist. „Je früher ein Herzfehler diagnostiziert und behandelt wird, desto besser sind die Chancen für das Kind auf eine normale Entwicklung“, sagte Schmidtke.
Seit rund drei Jahren gehört der Patientenbeauftragten zufolge neben der Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft und der U1-Untersuchung direkt nach der Geburt auch die Pulsoxymetrie zu den Routineuntersuchungen bei Neugeborenen, die von den Krankenkassen übernommen werden, um schwere Herzfehler so schnell wie möglich zu finden.
Bei der Untersuchung wird mithilfe eines Lichtsensors bestimmt, wie viel Sauerstoff das Blut enthält. Zu wenig Sauerstoff im Blut kann auf einen schweren Herzfehler hinweisen.
Schmidtke wies daraufhin, dass Betroffene beim „Kompetenznetz Angeborene Herzfehler“ sowie beim Bundesverband Herzkranke Kinder Informationen zu angeborenen Herzfehlern erhalten können.
Ein Herzfehler ist den Angaben zufolge die häufigste angeborene Fehlbildung. Insgesamt leben demnach deutschlandweit rund 300.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dieser Fehlbildung.
Der jährlich am 5. Mai stattfindende Tag des herzkranken Kindes wurde 1994 vom Bundesverband Herzkranke Kinder initiiert, um auf die Probleme dieser Patientengruppe aufmerksam zu machen.
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