Politik

Patienten­beauftragte: Nachverfolgungs­programm flächendeckend einführen

  • Freitag, 15. Januar 2021
Claudia Schmidtke /dpa
Claudia Schmidtke /dpa

Berlin – Das digitale Nachverfolgungsprogramm SORMAS soll an allen Gesundheitsämtern eingeführt werden. Dafür hat sich heute die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, ausge­sprochen.

SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) biete alle Voraussetzun­gen, die Kontaktnachverfolgung von COVID-19 Fällen in den Gesundheitsämtern schnell und effizient zu gestalten und damit Infektionsketten systematisch zu unterbrechen, betonte Schmidtke.

Das vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) federführend entwickelte SORMAS könne Ge­sundheitsämter erheblich entlasten. Notwendige Arbeitsschritte der Gesundheitsämter zum Fall- und Kontaktpersonenmanagement seien bereits im System definiert – zum Teil digitalisiert und automati­siert.

Das Programm könne damit zahlreiche Schriftwechsel, Telefonate und redundante Dokumentationen er­sparen und kann als zentrales Instrument dazu beitragen, die Coronaviruspandemie schneller einzudäm­men, so Schmidtke.

Die Bundesregierung und die Länder haben daher bereits im November 2020 zur flächendeckenden Ein­führung von SORMAS in den Gesundheitsämtern aufgerufen. „Mein Eindruck ist jedoch, dass die bisheri­ge Umsetzung nur schleppend verläuft“, so die Patientenbeauftragte weiter. „Jetzt sind die Kommunen gefordert, dieses Angebot auch tatsächlich anzunehmen und SORMAS endlich flächendeckend einzu­setzen.“

Die Umstellung auf SORMAS wurde laut Mitteilung vom HZI mittlerweile auf ein Plug-and-Play-fähiges Niveau gehoben, so dass bei einer Übernahme des Programms kaum Aufwand anfallen soll und die Ein­satzbereitschaft inklusive Schulung innerhalb von 48 Stunden erfolgen kann.

Durch die Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht SORMAS als einheitliche di­gitale Lösung allen Gesundheitsämtern kostenfrei zur Verfügung. Es soll die flächendeckende digitale Vernetzung aller relevanten Akteure – von den zuständigen Gesundheitsämtern über die Landesbehör­den bis hin zum Robert Koch-Institut (RKI) – ermöglichen.

EB

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