Patientendaten: Ärztetag gegen Auswertung durch Krankenkassen

Hannover – Die schwarz-rote Koalition will mit einem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Krankenkassen eine erweiterte Patientendatennutzung ermöglichen. Der 130. Deutsche Ärztetag lehnt das ab.
Die Identifikation patientenindividueller Risiken dürfe nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, heißt es in einem entsprechenden Beschluss von gestern. Die Identifikation und Einordnung solcher Risiken sei stattdessen „originär ärztliche Aufgabe“, die im Behandlungskontext mit den Patienten wahrgenommen werden müsse.
Die gesetzliche Krankenversicherung dürfe als Kostenträger keinen umfassenden Zugriff auf individuelle, sensible Informationen zu den Erkrankungen ihrer Versicherten erlangen, wie sie insbesondere in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden, so die Delegierten.
Die geplante Einwilligungslösung schütze die Patienten nicht ausreichend, weil sich die Betroffenen als Einzelne gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich in einer schwächeren Position befänden. Es sei zudem nicht zumutbar, stets im Blick behalten zu müssen, ob eine einmal gegebene Einwilligung aufgrund des Eintritts neuer Erkrankungen widerrufen werden sollte.
Im Beschluss wird auch darauf hingewiesen, dass alle Daten, die den Krankenkassen zu Auswertungszwecken zur Verfügung stehen sollen, durch Ärztinnen und Ärzte und weitere im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen erhoben werden. Auch deswegen sei eine einseitige Nutzung durch die Krankenkassen „unstatthaft“.
Auch zur derzeit stattfindenden Überarbeitung der EU-Medizinprodukteverordnung und der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) der Europäischen Union (EU) fasste der 130. Deutsche Ärztetag einen eindeutigen Beschluss: Die Standards zum Schutz von Patienten dürften vom EU-Gesetzgeber nicht ausgehöhlt werden. Dies gelte insbesondere für das Erfordernis der menschlichen Aufsicht für alle Hochrisiko-KI-Systeme.
„Behandelnden Ärztinnen und Ärzten muss die Entscheidung offenstehen, ein Hochrisiko-KI-System nicht zu verwenden, dessen Ausgabe außer Acht zu lassen beziehungsweise rückgängig zu machen, und dessen Betrieb zu unterbrechen, um das System in einem sicheren Zustand zum Stillstand zu bringen“, so der Beschluss.
Da Ärzten die Verantwortung für den gesamten diagnostischen und therapeutischen Entscheidungsprozess obliege, müssten sie in der Lage sein, die Aufsicht über den Gesamtprozess von Diagnostik, Therapie, Prognostik und Prädiktion zu übernehmen, in den auch Vorschläge von KI-Systemen eingebunden seien. „Diese Aufgabe ist nicht delegierbar, auch nicht an eine KI“, stellten die Delegierten klar. Die menschliche Aufsicht müsse immer sichergestellt sein.
In genau diesem Sinne muss aus Sicht der Ärztetagsdelegierten im Rahmen der Weiterentwicklung der regulatorischen Anforderungen an KI-basierte Medizinprodukte sichergestellt werden, dass die Verantwortlichkeiten klar und rechtssicher geregelt sind. Ärzte dürften nicht für Fehler, Fehlfunktionen oder unzutreffende Ergebnisse von KI-Systemen haftbar gemacht werden – sofern diese im Rahmen der bestimmungsgemäßen Anwendung eingesetzt würden.
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