Ärzteschaft

Steiner lehnt Pläne für stärkere Datennutzung durch Kassen entschieden ab

  • Montag, 11. Mai 2026
Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung /Jürgen Gebhardt
Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung /Jürgen Gebhardt

Hannover – Scharfe Kritik an weiten Teilen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) übte heute Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Insbesondere die Pläne für eine stärkere Datennutzung durch Krankenkassen lehnt die KBV entschieden ab.

Dass laut GeDIG-Entwurf die Krankenkassen nun zukünftig nicht nur Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen, sondern auch „mit Einwilligung der Versicherten zusätzliche personenbezogene Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen erheben“ dürften, stelle einen „Irrweg“ dar, sagte Steiner im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung. Als solcher müssten diese Pläne beendet werden.

Andernfalls würden sich die Krankenkassen, unter Missachtung von wissenschaftlicher Evidenz sowie datenschutzrechtlichen Bedenken, immer stärker in medizinische Inhalte der Behandlung hineindrängen, so die Warnung. „Damit stören die Krankenkassen die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient empfindlich.“ Das Gesundheitssystem brauche kein „krankenkassengesteuertes Überwachungssystem“.

Immerhin greife der Gesetzentwurf konzeptionelle und technische Lösungsvorschläge der KBV für eine zukünftige Patientensteuerung zumindest teilweise auf. So habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Idee für die elektronische Überweisung (eÜberweisung) als eigenständigen Versorgungsfachdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) aufgenommen. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass das BMG diesen Ansatz auch so realisiert“, betonte Steiner.

Vorgesehen sei aber auch, dass Patientinnen und Patienten sich künftig über die ePA‑App ihrer Krankenkasse zu einer medizinischen Ersteinschätzung und einem Termin über die 116117 vermitteln lassen könnten. „Für uns sind hier zwei Punkte entscheidend: Erstens, die Praxis ist und bleibt die zentrale erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten“, sagte sie.

Und die 116117 sei ein zusätzlicher Zugang für all diejenigen, die nicht bereits in haus- oder auch fachärztlicher Betreuung und Behandlung seien. „Zweitens, der Zugang über die ePA-App mag ein Weg sein, aber er darf definitiv nicht der einzige Weg sein.“ Denn: Nur circa fünf Prozent der Versicherten verfügten überhaupt über eine ePA-App – hingegen würden 80 Prozent der Bevölkerung die 116117 kennen.

Zur ebenfalls geplanten Regelung zur digitalen Bedarfseinschätzung erläuterte Steiner, das BMG beschränke sich nicht darauf, einen Rahmen für eine bundesmantelvertragliche Regelung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zu setzen. Es treffe vielmehr detaillierte technische, methodische und auch medizinisch-inhaltliche Festlegungen – und damit auch Vorfestlegungen für die Zielrichtung einer zukünftigen Primärversorgungssteuerung.

„Wir sind der Auffassung, dass die digitale Ersteinschätzung auf medizinisch-wissenschaftlicher Grundlage nach medizinischem Bedarf und nicht nach Kassenlage erfolgen muss“, stellte Steiner klar.

Eher halbherzig gehe das BMG leider die Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts an, die nun noch bis mindestens 2028 dauern solle. Dabei würde gerade dieser Schritt einen tatsächlichen Mehrwert für Ärzte und Patienten bringen, so Steiner. Insbesondere würde eine vollständigere elektronische Medikationsliste zu einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit führen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen böten der Gematik die aktive Mitgestaltung bei der Weiterentwicklung der ePA an. „Sechs KV-Regionen möchten sich an der Erprobung des elektronischen Medikationsplans beteiligen. Dass sich die KVen und Praxen bei der Erprobung neuer digitaler Anwendungen sehr engagieren, ist keineswegs neu.“

Unter anderem seien die mittlerweile mehr als 100 Millionen Dokumente in den ePA der Patienten bislang fast ausschließlich von Praxen eingestellt worden. Auch die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezepts) habe man intensiv begleitet. „Aber genau denjenigen, die die derzeitige und zukünftige Schlagzahl der ePA bestimmen, sollen nun die finanziellen Mittel gestrichen werden“, kritisierte Steiner.

aha

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