Vermischtes

Patientenmorde: Psychiater hält ehemaligen Krankenpfleger für schuldfähig

  • Freitag, 26. April 2019
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Oldenburg – Der wegen 100-fachen Patientenmordes angeklagte ehemalige Kranken­pfle­ger Niels H. zeigt nach Urteil eines psychiatrischen Gutachters auffällige Persönlich­keits­störungen. Das spreche jedoch nicht gegen dessen Schuldfähigkeit, sagte der Psy­chiater Henning Saß gestern im Prozess vor dem Landgericht Oldenburg.

H. zeige Anzeichen von Störungen, diese seien aber nicht so ausgeprägt wie bei psy­chisch Kranken. Der Psychiater wies außerdem auf die Möglichkeit einer Sicherungsver­wahrung hin, die dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftätern dienen soll. Die Voraus­setzungen lägen bei H. vor, da es ihm an Scham, Schuld, Reue und Empathie fehle, sagte Saß. Das Gericht will am 6. Juni das Urteil fällen.

H. soll seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt haben. Er ist wegen 100-fachen Mordes an Klinikpatienten in Oldenburg und Delmenhorst angeklagt. Wegen sechsfachen Mordes ist der 42-Jährige bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

Saß hatte bereits im NSU-Prozess als Gutachter gearbeitet. So wie damals die Angeklagte Beate Zschäpe verweigerte sich jetzt auch H. Gesprächen mit dem Facharzt der Psychia­trie. Saß musste daher auf frühere Gutachten zurückgreifen und ergänzte seine Schlüsse mit aktuellen Zeugenaussagen und eigenen Beobachtungen. Danach sieht er bei H. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, emotionale Labilität und starke Stimmungs­schwan­kungen. Das sei jedoch aus psychiatrischer Sicht kein schweres Krankheitsbild.

Der Psychiater machte gleich ein ganzes Bündel an möglichen Motiven des Angeklagten aus. Danach hat H. ein starkes Geltungsbedürfnis und sei süchtig nach Profilierung und Anerkennung. Der Ex-Krankenpfleger sah sich auch in Rivalität und Konkurrenz zu Ärzten, die er bisweilen als inkompetent und arrogant empfand. „Als Herr über Leben und Tod waren ihm Größe, Bedeutung und Macht wichtig“, beschrieb Saß weitere denkbare Motive.

Ausgeprägt sah der Gutachter bei H. auch einen Empathieverlust gegenüber Patienten, eine ethische Verwahrlosung und menschliche Verrohung. Gute Patienten seien nur die­jenigen mit einem grünen Tuch über dem Körper gewesen, die also lediglich als Objekte behandelt wurden. Es habe nur gestört, wenn Patienten geredet hätten.

Nach der weiteren Planung von Richter Sebastian Bührmann sollen am 16. Mai die ersten Plädoyers beginnen, zunächst mit dem Vortrag der Staatsanwaltschaft. Danach sowie am 17. Mai sollen Vertreter der Nebenkläger Stellung zum Prozessverlauf beziehen. Am 5. Juni soll die Verteidigung plädieren, am 6. Juni will das Gericht das Urteil fällen.

dpa

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