Politik

Patienten­rechtegesetz ist verabschiedet

  • Donnerstag, 29. November 2012
Uploaded: 29.11.2012 19:09:36 by mis
dpa

Berlin – Die Koalition kann hinter ein Vorhaben, auf das sie sich in ihrem Koalitions­vertrag verständigt hatte, einen Haken setzen: Der Bundestag hat heute das Patienten­rechtegesetz verabschiedet. SPD und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Es sei ein guter Tag, hatte in der Debatte der Patientenbeauftragte der Bundes­regierung, Wolfgang Zöller (CSU), betont: „Wir legen einen Grundstein für eine neue Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der Rechtssicherheit.“ Zöller, der das Patientenrechtegesetz maßgeblich vorangetrieben hat, sagte, man habe es nicht gegen, sondern mit den Leistungserbringern erarbeiten wollen. Dieses Motto habe ihn in mehr als 300 Gesprächen bei der Suche nach Konsenslösungen geleitet. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz sei „eine über 20 Jahre dauernde Diskussion nicht beendet, aber sie hat ein sehr gutes Ergebnis gefunden“.

Für diesen Ansatz musste sich die Regierungskoalition Kritik von Seiten der Opposition gefallen lassen. Die Mitwirkungsrechte von Patienten auf individueller und kollektiver Ebene seien bei weitem nicht ausreichend, betonte Marlies Volkmer (SPD). Ein modernes Patientenrechtegesetz hätte an dieser Stelle ansetzen müssen. Vorhandene Rechte nur zu bündeln, „reicht bei weitem nicht aus“. Deshalb werde sich auch durch das neue Gesetz substanziell für Patienten nichts ändern.

Solche Vorwürfe ließ die FDP nicht gelten. Der Opposition gehe das Gesetz zwar nicht weit genug, sie habe selbst aber in den Jahren ihrer Regierungsverantwortung nichts vergleichbar Verbindliches umgesetzt, sagte die Drogenbeauftragte der Bundes­regierung, Mechthild Dyckmanns (FDP). Sie verwies darauf, dass Patienten künftig auf einen Blick wüssten, welche Rechte sie hätten. In diesen würden sie zudem durch eine Vielzahl von Regelungen gestärkt. Als Beispiel verwies Dyckmans darauf, dass Patienten in Zukunft umfangreicher als bisher Einsicht in ihre Patientenakten nehmen könnten.

Jan-Marco Luczak (CDU) stellte diesen Aspekt ebenfalls heraus: Der Wunsch nach Einblick könne nun nicht mehr so leicht abgelehnt werden, sondern „der Arzt muss es begründen, er kann sich nicht mehr hinter irgendwelchen Floskeln verstecken“. Luczak verwies zudem darauf, dass man Fehlervermeidungssysteme durch das neue Gesetz stärke: „ Wir regeln ja, dass der Arzt Fehler eingestehen kann, ohne dass sie in einem gerichtlichen Verfahren gegen ihn verwendet werden.“ Auch habe man bei den Aufklärungspflichten nachgebessert, so dass die neuen Vorgaben besser an den Krankenhausalltag anknüpften, sagte der Unionsabgeordnete: Dem Gesetz zufolge muss nicht in jedem Fall der behandelnde Arzt seinen Patienten aufklären. Dies kann auch eine Kollegin oder ein Kollege übernehmen, der über die dafür notwendige Ausbildung verfügt.

Abgeordnete der Oppositionsparteien fanden dennoch, das Gesetz leiste zu wenig. Es sei ein Placebo, dem „so mancher wichtige Inhaltsstoff“ fehle, „der nützlich gewesen wäre“, monierte Kathrin Vogler (Die Linke). Ein Gesetz im Sinne der Patienten hätte deutlichere Vorgaben zur Beweiserleichterung bei Behandlungsfehlern enthalten müssen. Auch einen Härtefallfonds habe die FDP verhindert. Ebenso fehle ein verpflichtendes Register für Medizinprodukte.

Auch die Grünen sind unzufrieden, wie die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink betonte. Zwar gebe es einige Verbesserungen, aber: „Der Kern der Aufgabe ist nicht bewältigt worden, und das ist eine Enttäuschung.“ Wie Vogler kritisierte sie, dass es keine Verbesserungen für die Opfer von Behandlungsfehlern geben werde. Auch in Zukunft würden sie deshalb unter langen Prozesszeiten und hohen Beweislasthürden leiden, so dass „viele ihr Recht vor Gericht nicht durchsetzen können.“

Christine Aschenberg-Dugnus, Abgeordnete der FDP, reagierte erbost auf verschiedene Vorhaltungen, zum Beispiel die, die Regierung habe ein Ärzteschutzprogramm vorgelegt: Dass Ärzte nicht auf der Seite ihrer Patienten stünden, sei „eine Unverschämtheit“, schimpfte sie: „Was haben Sie überhaupt für ein Bild von den Ärzten?“ Auch die Vorschläge der SPD, Individuelle Gesundheitsleistungen(IGeL) im Rahmen des Patientenrechtegesetzes stark zu reglementieren, lehnte sie ab: Man solle Patienten bestmöglich aufklären, dann könnten sie eigenständig entscheiden. Eine Bedenkzeit von 24 Stunden zwischen dem Angebot einer IGeL und deren Erbringung bezeichnete Aschenberg-Dugnus als „völlig unpraktikabel“ und „völliger Unsinn“.

Rie

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