Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern entfällt

Berlin – Das neue Patientenrechtegesetz wird in der kommenden Woche ohne das Konzept eines Härtefallfonds für Opfer ärztlicher Behandlungsfehler in den Bundestag kommen. „Ein solches Instrument „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, argumentierten Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP). Auch die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, bestätigte heute in Berlin die ablehnende Haltung ihrer Partei. Sie wies aber die Darstellung zurück, die FDP habe eine solche Regelung verhindert. „Der Fonds ist nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst“, sagte sie.
Der Fonds sollte nach dem ursprünglich in der Union erarbeiteten Konzept dann wirksam werden, wenn ein Behandlungsfehler wahrscheinlich, aber letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar wäre. „Tatsache ist aber, dass die Unionsfraktion mehrfach ein Konzept erarbeiten und vorstellen wollte, bis heute jedoch nichts vorgelegt hat“, so Aschenberg-Dugnus. Auch das Bundesministerium für Gesundheit erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, in den parlamentarischen Beratungen habe es „keinen konkreten Vorschlag für einen Härtefallfonds gegeben“.
Aschenberg-Dugnus bezeichnete das Konzept eines Härtefallfonds als „rückgratlos“. Das neue Patientenrechtegesetz sehe aber echte Verbesserungen für die Opfer von Behandlungsfehlern vor. So seien die Krankenkassen künftig verpflichtet, die Versicherten aktiv beim Beibringen eines Gutachtens zu unterstützen, um etwaige Haftungsansprüche durchzusetzen.
Scharfe Kritik an der Entscheidung übten die Opposition und die Deutsche Hospiz Stiftung. „Das ist Klientelpolitik pur. Die FDP zeigt mal wieder ihr wahres Gesicht: Sie war von Anfang an gegen einen Härtefallfonds zum besseren Schutz der Patienten“, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. „Der Schutz der Ärzte und Versicherungen ist unantastbar. Der Schutz der Patienten ist ihnen nichts wert“, so die SPD-Politikerin.
„Damit ist klar: Das Patientenrechtegesetz wird die Situation von Opfern von Behandlungsfehlern nicht wirklich verbessern“, sagte die Grünen-Fraktionssprecherin für Prävention und Patientenrechte, Maria Klein-Schmeink. Es sei „sehr bedauerlich, dass die CDU nicht das Rückgrat hatte, eine durchgreifende Verbesserung für schwer geschädigte Patientinnen und Patienten durchzusetzen.“
Als „Placebo“ kritisierte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, das Patientenrechtegesetz ohne den Härtefallfonds. Die dafür vorgesehenen 60 Millionen Euro seien sowieso „lächerlich wenig“ gewesen – sie hätten 73 Cent pro Versichertem entsprochen. „Wollte sich die christlich-liberale Koalition noch am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg machen, ein zukunftsweisendes Patientenschutzgesetz zu schaffen, bleibt heute nur eine Textsammlung aus bestehender Rechtsprechung übrig“, so Brysch.
Das neue Gesetz soll die Patientenrechte übersichtlicher gestalten. Bislang sind sie im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreut. Nun soll der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. Definiert wird darin die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten. Patienten sollen umfassend und in verständlicher Sprache über Untersuchungen, Diagnose und Therapie informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt.
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