Politik

Patientenschützern fehlen Pflegethemen im Wahlkampf

  • Dienstag, 22. August 2017

Dortmund – Patientenschützer vermissen im Bundestagswahlkampf eine Auseinander­setzung der Parteien mit Schlüsselthemen der Pflege. So fehlten konkrete Verbesse­rungen für den bundeseinheitlichen Pflegepersonalschlüssel ebenso wie für die finan­zielle Unterstützung pflegender Angehöriger, teilte die Deutsche Stiftung Patienten­schutz heute in Dortmund mit. Dabei sei für fast die Hälfte der Deutschen die Pflege und das Leben im Alter wahlentscheidend. Zuvor hatte die Stiftung die im Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Positionen zur Pflege befragt.

Stiftungsvorstand Eugen Brysch kritisierte, dass Sterbende mit Palliativbedarf in Pflegeheimen zu wenig Beachtung erfahren. „Während für die 25.000 Sterbenden in Hospizen von den Sozialkassen monatlich rund 8.300 Euro pro Person aufgewendet werden, gibt es im Pflegeheim nur bis zu 2.005 Euro“, so Brysch. Lediglich die Links­partei wolle dies ändern.

Die Patientenschützer fordern zugleich, Pflegeheimbewohner bei der Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege zu entlasten. „Die 800.000 Bewohner zahlen hier über drei Milliarden Euro pro Jahr aus eigener Tasche“, erklärte Brysch. Handlungs­bedarf sehen laut Umfrage zwar alle Parteien. Allerdings stünden konkrete Lösungen weiterhin aus, hieß es.

Kritisch sehen alle Parteien demnach, dass der Staat zukünftig Mittel zur Selbsttötung für Schwerstkranke zur Verfügung stellen soll. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefällen“ und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, wenn es einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müsse darüber entscheiden, ob ein entsprechen­des Begehren berechtigt sei, so die Richter.

Einig sind sich demnach Union, SPD, Grüne und Linkspartei, dass unerträgliches Leiden nicht objektiv messbar und juristisch definierbar sei. „Das zeigt, dass die Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts viel zu unbestimmt sind. Eine Vergabe von Suizidmitteln durch ein Bundesinstitut ist praktisch und ethisch unverantwortbar“, kommentierte Brysch.

kna/dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung