Ärzteschaft

Patientenver­fügungen: Sächsischen Landesärztekammer überarbeitet Musterformulare

  • Dienstag, 7. Februar 2017

Dresden – Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) hat die Musterformulare für Patienten­ver­fügung, Betreuungsverfügung und Vor­sorge­vollmacht überarbeitet. Darauf hat die Kammer hingewiesen.

Jeder Mensch könne durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der er sei­nen Willen nicht mehr selbst äußern könne, erklärte der Präsident der Sächsischen Lan­desärztekammer, Erik Bodendieck. Gerade dann sei es für Angehörige und für Ärzte wich­tig, zu wissen, welche medizinische Behandlung ein Patient nicht gewollt habe und ob er seine Organe spenden würde.

In die Überarbeitung der Musterformulare ist die neue Rechtsprechung zu Patienten­ver­fügungen wie auch die Möglichkeit der Kombination mit einer Organspende einge­floss­en.

Die Musterformulare sind laut Landesärztekammer bewusst einfach und übersichtlich ge­halten, um ge­rade älteren Menschen das Ausfüllen zu erleichtern. Die Kammer empfiehlt Patienten, sich in Bezug zur Patienten­verfügung mit dem Hausarzt zu beraten. Eine nota­rielle Beurkundung sei nicht zwingend notwendig, heißt es.

may/EB

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