Patientenverfügungen: Sächsischen Landesärztekammer überarbeitet Musterformulare
Dresden – Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) hat die Musterformulare für Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht überarbeitet. Darauf hat die Kammer hingewiesen.
Jeder Mensch könne durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der er seinen Willen nicht mehr selbst äußern könne, erklärte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck. Gerade dann sei es für Angehörige und für Ärzte wichtig, zu wissen, welche medizinische Behandlung ein Patient nicht gewollt habe und ob er seine Organe spenden würde.
In die Überarbeitung der Musterformulare ist die neue Rechtsprechung zu Patientenverfügungen wie auch die Möglichkeit der Kombination mit einer Organspende eingeflossen.
Die Musterformulare sind laut Landesärztekammer bewusst einfach und übersichtlich gehalten, um gerade älteren Menschen das Ausfüllen zu erleichtern. Die Kammer empfiehlt Patienten, sich in Bezug zur Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu beraten. Eine notarielle Beurkundung sei nicht zwingend notwendig, heißt es.
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