Vermischtes

PEI und BfArM weisen auf Kampagne zu Nebenwirkungs­meldungen hin

  • Montag, 6. November 2023
/Pormezz, stock.adobe.com
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Berlin – Ab heute erinnern Arzneimittelbehörden in mehr als 80 Ländern in einer gemeinsamen Kampagne daran, wie wichtig es ist, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden.

Das Ziel der #MedSafetyWeek-Kampagne ist es, durch eine weite Verbreitung das Bewusstsein für uner­wünsch­te Arzneimittelwirkungen in der Bevölkerung zu schärfen und die Menschen zu ermutigen, vermutete Nebenwirkungen zu melden. Auch Angehörige der Gesundheitsberufe werden an ein mögliches Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen erinnert und sollen zum Melden von Nebenwirkungsverdachtsfällen motiviert werden.

„Es dauert nur wenige Minuten die bemerkte Nebenwirkung eines Arzneimittels im Internet zu melden. Jeder kann dadurch zur Sicherheit von Arzneimitteln beitragen“, betonte Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Manche Arzneimittelrisiken würden sich erst dann zeigen, wenn ein Arzneimittel oft angewendet wurde. Deswegen sei jede Meldung wichtig, um aus der breiten Anwendung eines Arzneimittels Risikosignale früh ermitteln und bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen für den Patientenschutz treffen zu können, so Broich.

„Jede und jeder kann durch die Spontanmeldung zur Arzneimittelsicherheit beitragen und helfen, das Wissen über mögliche Nebenwirkungen zu Arzneimitteln zur Therapie und von Impfstoffen zu erhöhen und somit das Ergreifen von Maßnahmen zur Verringerung beziehungsweise zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden in diesem Zusammenhang zu ermöglichen“, fasste Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), zusammen. Die Spontanerfassung stelle eine wichtige Säule der Arzneimittelsicherheit dar.

In Deutschland nehmen PEI und BfArM diese Meldungen entgegen und bewerten sie. Jeder gemeldete Verdachtsfall einer Nebenwirkung wird nach international verwendeten Standards erfasst und elektronisch an die gemeinsame europäische Datenbank EudraVigilance weitergeleitet.

Auch das pharmazeutische Unternehmen, das die Zulassung hält, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen direkt an die europäische EudraVigilance-Datenbank zu melden. Dieser EU-weit genutzte Datenpool soll es ermöglichen, Arzneimittelrisiken europaweit zu sammeln, zu überwachen und gegebenenfalls risikominimierende Maßnahmen einzuleiten.

aha

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