Vermischtes

Personalmangel: Apotheken dürfen Öffnungszeiten kürzen

  • Mittwoch, 11. Oktober 2023
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Berlin/München – In mehreren Regionen Deutschlands könnten auf die Kunden von Apotheken kürzere Öffnungszeiten zukommen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bestätigte heute einen Bericht der Apotheken Umschau, demzufolge in sechs Bundesländern die Mindestöffnungszeiten gekürzt worden sind.

Betroffen sind Apotheken in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in Nordrhein und in Westfalen-Lippe.

Die Neuregelungen in den Kammerbereichen geben den einzelnen Apotheken die Möglichkeit zu kürzeren Öffnungszeiten. Ob dies tatsächlich umgesetzt werde, sei aber Sache der einzelnen Apothekenleiter, erklärte eine ABDA-Sprecherin.

Vor allem in ländlichen Regionen herrsche häufiger Personmangel. Wenn sich die Öffnungszeiten verkürzten, könnten Apotheken weiterhin geöffnet bleiben. „Eine Apotheke mit leicht verkürzten Öffnungszeiten ist besser als keine Apotheke – gerade auch auf dem Land“, sagte die Sprecherin.

Die Mindestregelungen sind je nach Kammerbezirk unterschiedlich. Im Bezirk Nordrhein müssen die Apo­theken beispielsweise an vier Tagen in der Woche mindestens sechs Stunden in der Spanne von 8 bis 20 Uhr aufhaben sowie an einem weiteren Tag drei Stunden lang.

Der Bundesverband empfiehlt den Kunden, sich bei ihrer jeweiligen Apotheke nach den Öffnungszeiten zu erkundigen.

dpa

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