Vermischtes

Personalmangel in psychiatrischen Einrichtungen verzeichnet

  • Dienstag, 6. August 2024
/picture alliance, Armin Weigel
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Berlin – Psychiatrische Einrichtungen in Deutschland haben zu wenig Personal: Mehr als die Hälfte konnte die Mindestvorgaben für die personelle Besetzung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorschreibt, im vierten Quartal 2023 nicht erfüllen. Dies geht aus dem Quartalsbericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hervor.

Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Anfang Oktober 2023 bis Ende Dezember 2023. Demnach konnten 387 von 755 Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie (51 Prozent) und 165 von 296 Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrien (56 Prozent) den Mindestvorgaben nicht gerecht werden.

„Eine Behandlung mit zu wenig Personal gefährdet die Patientensicherheit und verzögert die Genesung von schwer psychisch erkrankten Menschen“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ein Problem sei, dass die ambulante Versorgung an Krankenhäusern noch nicht ausgeschöpft werde, so Pfeif­fer.

Zahlen des GKV-Spitzenverbandes zufolge ist die Anzahl der Klinikbetten in deutschen psychiatrischen Ein­richtungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie lag zuletzt bei 130 Betten pro 100.000 Einwohnern. Im europäischen Schnitt sei die Anzahl der Betten zwischen 1993 und 2021 hingegen von 110 auf 73 pro 100.000 Einwohner gesunken, hieß es.

Alternativ zur personalintensiven vollstationären Versorgung, die nach Ansicht der Krankenkassen in Deutsch­land noch sehr gängig ist, könnte für viele Patienten auch eine ambulante Behandlung in der Tagesklinik in­frage kommen.

Die Mindestvorgaben, die der G-BA seit dem 1. Januar 2020 zur personellen Besetzung von psychiatrischen Einrichtungen vorschreibt, beziehen sich auf zeitliche Mindestvorgaben für einzelne Berufsgruppen in der Einrichtung.

Diese ergeben sich aus dem Patientenaufkommen in den verschiedenen Behandlungsbereichen. Um die Min­destanforderungen zu erfüllen, muss ein festgelegter Umsetzungsgrad erreicht werden, der sich wiederum aus der tatsächlichen Personalausstattung und den Mindestvorgaben errechnet.

nfs

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