Politik

Petition schlägt trialogisch besetzte Expertenkommission für Psychiatrie vor

  • Dienstag, 16. Juni 2020
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Berlin – „Eine zeitgemäße Psychiatrie braucht die notwendigen personellen Voraus­set­zungen – aktuell sehen wir jedoch eher die Gefahr der personellen Absenkung“. Das be­tonte der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Angehörigen psychisch Kranker (BApK), Rüdiger Hannig, gestern bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages.

Er vertrat als Petent den BApK, dessen Petition „für ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung in psychiatrischen Kliniken“ mit 54.000 Mitunterzeichnern im Januar das notwendige Quorum überschritten hatte.

Hannig forderte im Bundestag, das sogenannte Plattformmodell zur Bemessung der Per­so­nalausstattung in der Psychiatrie einzuführen. Dieser Ansatz wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nerven­heilkunde (DGPPN) und anderen psychiatrischen Berufs- und Fachverbänden entwickelt und soll als Grundlage für die Bemessung einer „leitliniengerechten und menschen­rechts­­konformen Patientenversorgung“ dienen.

Darüber hinaus sei es 45 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete an der Zeit, die Psychiatrie sozialgesetzbuchübergreifend in einer trialogisch besetzten Expertenkommission „neu zu denken“, forderte der BApK-Vertreter weiter. „Wir Angehörigen sind die größte Gruppe der psychiatrisch Pflegenden in diesem Land, deshalb brauchen wir einen trialogischen Dia­log zwischen Patienten, Ärzten und Angehörigen.“

Angehörige seien ebenso wie die Mitarbeiter der psychiatrischen Kliniken infolge von Ar­beitsverdichtung und unzureichenden Personalschlüsseln an ihren Grenzen. „Aufgrund des hohen Drucks gibt es einen hohen Anteil an Krankschreibungen in der psychiatri­schen Pflege“, sagte Hannig.

Hintergrund der Petition ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Personalausstattung in psychiatrischen, psychosomatischen und Kinder- und Jugendpsy­chia­trischen Kliniken (PPP-Richtlinie), die im Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie legt ver­bindliche Mindestvorgaben für das Personal in Kliniken fest, deren Unterschreiten sank­tioniert werden soll.

Ärzte und Psychotherapeuten kritisierten seit der G-BA-Beschlussfassung im vergang­enen Oktober, dass die PPP-Richtlinie den gesetzlichen Auftrag verfehle, eine leitlinien­gerech­te Versorgung sicherzustellen.

Psychiater für Kurswechsel bei der Personalausstattung

„Die Petition ist als Hilferuf ernst zu nehmen – wir brauchen einen Kurswechsel für alle Menschen in der psychiatrischen Versorgung und für eine gesicherte leitliniengerechte Behandlung“, sagte Andreas Heinz, Präsident der DGPPN, der den Petenten bei der Anhö­rung unterstützte. Das Plattformmodell sei eine gute Alternative.

Der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité, Campus Mitte, nannte die Untergrenzendiskussion „verheerend“. Setze man diese zu tief, sparten Kliniken möglicherweise Personal ein.

Setze man sie zu hoch an, müsse man damit rechnen, dass „Kliniken, etwa in Branden­burg, vom Markt verschwinden und sich somit die Anreisewege für die Patienten verlän­gern“. „Wir brauchen ein zielgerichtetes Soll“, sagte Heinz und verstärkte die Forderung nach Einsetzen einer trialogisch besetzten Expertenkommission.

Zu früh, um die Auswirkung der PPP-Richtlinie in den Kliniken zu bewerten

Der Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Gebhart, (CDU) verteidigte die PPP-Richtlinie. Der Gesetzgeber habe den G-BA beauftragt, entspre­chend Paragraf 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V Vorgaben für die Personalausstattung zu erar­beiten, was dieser – unter Mitarbeit und Mitberatung von Patientenvertretern – fristge­recht getan habe.

„Dabei hat das BMG seine Rechtsaufsicht sehr ernsthaft wahrgenommen“, betonte Geb­hart. Im Ergebnis habe man sich für Mindestvorgaben entschieden, „die auch überschritt­en werden dürfen und nur eine untere Haltelinie darstellen“.

Diese Mindestvorgaben müssten permanent weiterentwickelt werden, die Vorgaben können alle zwei Jahre angepasst werden, erläuterte er. Es sei deshalb zu früh, die Aus­wirkung der PPP-Richtlinie in den Kliniken zu bewerten. Man müsse erst einmal abwar­ten.

Gebhart wies weiter darauf hin, dass die vom G-BA beschlossenen Sanktionen bei Unter­schreiten der Mindestpersonalvorgaben wegen der COVID-19-Pandemie außer Kraft ge­setzt seien. „Für 2020 gibt es keine Nachweispflicht, auch deshalb ist es zu früh, um nä­he­re Aussagen zu treffen“, sagte er.

„Es ist gut, dass der gravierende Personalmangel insbesondere in psychiatrischen Klini­ken und Stationen noch einmal öffentlich Thema wird“, betonte der Präsident der Bun­des­psychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, in einer Pressemitteilung. Entgegen der einhelligen Meinung von Experten habe der G-BA die Personalausstattung in den Klini­ken nicht bedarfsgerecht angepasst.

„Eine gute Versorgung in den psychiatrischen Einrichtungen gelingt nur durch eine Per­sonalbemessung, die das Notwendige und nicht das Mindeste in den Blick nimmt“, er­klärte die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen Maria Klein-Schmeink.

Sie unterstütze die Forderung nach Einsetzung einer trialogisch besetzten Experten­kom­mission. Diese solle Vorschläge erarbeiten, wie die ambulante und stationäre Versorgung sowie die Rehabilitation und psychosoziale Unterstützung ortsnah besser verknüpft werden können. Die Petition wurde gestern nicht abschließend beraten.

PB

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