Petition schlägt trialogisch besetzte Expertenkommission für Psychiatrie vor

Berlin – „Eine zeitgemäße Psychiatrie braucht die notwendigen personellen Voraussetzungen – aktuell sehen wir jedoch eher die Gefahr der personellen Absenkung“. Das betonte der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Angehörigen psychisch Kranker (BApK), Rüdiger Hannig, gestern bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages.
Er vertrat als Petent den BApK, dessen Petition „für ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung in psychiatrischen Kliniken“ mit 54.000 Mitunterzeichnern im Januar das notwendige Quorum überschritten hatte.
Hannig forderte im Bundestag, das sogenannte Plattformmodell zur Bemessung der Personalausstattung in der Psychiatrie einzuführen. Dieser Ansatz wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und anderen psychiatrischen Berufs- und Fachverbänden entwickelt und soll als Grundlage für die Bemessung einer „leitliniengerechten und menschenrechtskonformen Patientenversorgung“ dienen.
Darüber hinaus sei es 45 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete an der Zeit, die Psychiatrie sozialgesetzbuchübergreifend in einer trialogisch besetzten Expertenkommission „neu zu denken“, forderte der BApK-Vertreter weiter. „Wir Angehörigen sind die größte Gruppe der psychiatrisch Pflegenden in diesem Land, deshalb brauchen wir einen trialogischen Dialog zwischen Patienten, Ärzten und Angehörigen.“
Angehörige seien ebenso wie die Mitarbeiter der psychiatrischen Kliniken infolge von Arbeitsverdichtung und unzureichenden Personalschlüsseln an ihren Grenzen. „Aufgrund des hohen Drucks gibt es einen hohen Anteil an Krankschreibungen in der psychiatrischen Pflege“, sagte Hannig.
Hintergrund der Petition ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Personalausstattung in psychiatrischen, psychosomatischen und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken (PPP-Richtlinie), die im Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie legt verbindliche Mindestvorgaben für das Personal in Kliniken fest, deren Unterschreiten sanktioniert werden soll.
Ärzte und Psychotherapeuten kritisierten seit der G-BA-Beschlussfassung im vergangenen Oktober, dass die PPP-Richtlinie den gesetzlichen Auftrag verfehle, eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen.
Psychiater für Kurswechsel bei der Personalausstattung
„Die Petition ist als Hilferuf ernst zu nehmen – wir brauchen einen Kurswechsel für alle Menschen in der psychiatrischen Versorgung und für eine gesicherte leitliniengerechte Behandlung“, sagte Andreas Heinz, Präsident der DGPPN, der den Petenten bei der Anhörung unterstützte. Das Plattformmodell sei eine gute Alternative.
Der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité, Campus Mitte, nannte die Untergrenzendiskussion „verheerend“. Setze man diese zu tief, sparten Kliniken möglicherweise Personal ein.
Setze man sie zu hoch an, müsse man damit rechnen, dass „Kliniken, etwa in Brandenburg, vom Markt verschwinden und sich somit die Anreisewege für die Patienten verlängern“. „Wir brauchen ein zielgerichtetes Soll“, sagte Heinz und verstärkte die Forderung nach Einsetzen einer trialogisch besetzten Expertenkommission.
Zu früh, um die Auswirkung der PPP-Richtlinie in den Kliniken zu bewerten
Der Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Gebhart, (CDU) verteidigte die PPP-Richtlinie. Der Gesetzgeber habe den G-BA beauftragt, entsprechend Paragraf 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V Vorgaben für die Personalausstattung zu erarbeiten, was dieser – unter Mitarbeit und Mitberatung von Patientenvertretern – fristgerecht getan habe.
„Dabei hat das BMG seine Rechtsaufsicht sehr ernsthaft wahrgenommen“, betonte Gebhart. Im Ergebnis habe man sich für Mindestvorgaben entschieden, „die auch überschritten werden dürfen und nur eine untere Haltelinie darstellen“.
Diese Mindestvorgaben müssten permanent weiterentwickelt werden, die Vorgaben können alle zwei Jahre angepasst werden, erläuterte er. Es sei deshalb zu früh, die Auswirkung der PPP-Richtlinie in den Kliniken zu bewerten. Man müsse erst einmal abwarten.
Gebhart wies weiter darauf hin, dass die vom G-BA beschlossenen Sanktionen bei Unterschreiten der Mindestpersonalvorgaben wegen der COVID-19-Pandemie außer Kraft gesetzt seien. „Für 2020 gibt es keine Nachweispflicht, auch deshalb ist es zu früh, um nähere Aussagen zu treffen“, sagte er.
„Es ist gut, dass der gravierende Personalmangel insbesondere in psychiatrischen Kliniken und Stationen noch einmal öffentlich Thema wird“, betonte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, in einer Pressemitteilung. Entgegen der einhelligen Meinung von Experten habe der G-BA die Personalausstattung in den Kliniken nicht bedarfsgerecht angepasst.
„Eine gute Versorgung in den psychiatrischen Einrichtungen gelingt nur durch eine Personalbemessung, die das Notwendige und nicht das Mindeste in den Blick nimmt“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen Maria Klein-Schmeink.
Sie unterstütze die Forderung nach Einsetzung einer trialogisch besetzten Expertenkommission. Diese solle Vorschläge erarbeiten, wie die ambulante und stationäre Versorgung sowie die Rehabilitation und psychosoziale Unterstützung ortsnah besser verknüpft werden können. Die Petition wurde gestern nicht abschließend beraten.
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