Petitionsausschuss befasst sich mit Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen
Berlin – Der Petitionsausschuss des Bundestags spricht sich dafür aus, gesetzliche Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen vorzusehen. In der heutigen Sitzung beschlossen die Abgeordneten im Ausschuss einstimmig, eine entsprechende Petition den Bundesministerien für Gesundheit und Justiz als „Material“ zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe wird gefordert, dass insbesondere die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie durch Ärzte strafbar sein soll. Der Ausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das eine Passage enthält, wonach es Vertragsärzten nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Versicherten ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile zu fordern oder zu erhalten. Die Bundesregierung hat dem Ausschuss nach eigenen Angaben zudem im Februar 2014 mitgeteilt, einen entsprechenden Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen zu wollen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte zur Aufnahme von Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als neue Tatbestände ins Strafgesetzbuch Mitte Juni im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt erklärt: „Es geht ja darum, diejenigen zu schützen, die sich bei ihrer Arbeit tagein tagaus an Recht und Gesetz halten. Das ist die überwältigende Mehrheit. Ich sehe gute Möglichkeiten, hier voran zu kommen. Jedenfalls kann sich Heiko Maas, der zuständige Bundesjustizminister, meiner Unterstützung sicher sein.“
Bis Ende des Jahres sei ein Referentenentwurf geplant, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: