Ärzteschaft

Bayern will Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen

  • Montag, 28. Juli 2014

München – Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CDU) will stärker gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen. Er hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt und plant außerdem ab Oktober drei sogenannte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in Bayern.

Die Ärztekammer Bayern stimmte dem Vorstoß im Grundsatz zu: „Der vom bayerischen Justizminister vorgelegte Entwurf für die Einführung eines Paragrafen 299a im Strafgesetzbuch (,Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen‘) verfolgt Zielesetzungen, die auch im Interesse der Ärzteschaft und des Vertrauens der Patienten in die Ärzteschaft liegen“, erklärte Kammerpräsident Max Kaplan.

Auch die AOK Bayerns begrüßte die Initiative: „Der Gesetzentwurf des bayerischen Justizministers schließt strafrechtliche Lücken und verbessert die Strukturen der Strafverfolgung bei Fehlverhaltensdelikten im Gesundheitswesen“, hieß es von der Kasse.

Eigenständiger Straftatbe­stand geplant
Der Gesetzentwurf sieht im Strafgesetzbuch einen neuen, eigenständigen Straftatbe­stand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden kann.

Den Kern des Straftatbestandes bildet eine sogenannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber, beispielsweise wenn ein Pharmaunternehmen, ein Sanitätshaus oder ein medizinisches Labor einem Arzt absprachegemäß Vorteile gewährt, um eine bestimmte pflichtwidrige Gegenleistung des Arztes zu erlangen. Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein.

Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften vorgesehen
Außerdem will Bausback im Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft einrichten. „Die Erfahrung zeigt: Wer die häufig äußerst komplexen Straftaten im Gesundheitswesen effektiv verfolgen will, braucht oft genug spezifisches Fachwissen und Erfahrung, auch in speziellen Materien wie dem Sozialrecht oder beim kassenärztlichen Abrechnungssystem“, so Bayerns Justizminister zur Begründung.

Er betonte: „Es geht hier keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufsträgern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen!“ Die „ganz große Mehrheit“ der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeite mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten und sei unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung, so Bausback.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung