Bestechlichkeit: Montgomery begrüßt die Einführung eines neuen Straftatbestands

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat die Ankündigung der Großen Koalition begrüßt, einen Straftatbestand für Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch einzuführen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Ärzte verhielte sich anständig und hätte es satt, dass ihr Beruf von einer geringen Minderheit in Misskredit gebracht werde, sagte Montgomery auf der 20. Netzkonferenz der UCB Pharma am Freitagabend in Berlin. Alle anständigen Ärzte müssten vor dieser Regelung deshalb „überhaupt keine Angst haben“ haben. Am sinnvollsten ist aus seiner Sicht die Erstellung einer Liste, die enthält, was erlaubt ist und was nicht. Das sei von jedem nachzuvollziehen.
Auch die geplanten Regelungen zum Thema Wartezeiten stellten für die Ärzteschaft kein Problem dar, meinte Montgomery. Denn es gehe nur um Wartezeiten auf Termine, für die eine Überweisung durch einen Kollegen vorliege. „Es geht ausdrücklich nicht um die Fälle, in denen sich ein Patient selbst überlegt, zum Facharzt zu gehen, ohne zuvor von einem Arzt gesehen worden zu sein“, so der BÄK-Präsident. So, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, könne die Ärzteschaft das Problem in jedem Fall lösen.
„Ich kann Professor Montgomery nur beipflichten“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze, Carsten Jäger. „Meiner Meinung nach verschärft die undifferenzierte Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen ohne Überweisung das Wartezeitenproblem nicht nur, sondern in manchen Regionen ist sie sogar die eigentliche Ursache des Problems.“
Ärztenetze suchen engeren Schulterschluss mit den KVen
Jäger erklärte zudem, viele Ärztenetze hätten in den vergangenen Jahren einen starken Perspektivwandel durchgemacht und einen viel engeren Schulterschluss mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gesucht. „Es gibt kein langfristig etabliertes Netz, das wirklich einen KV-Ersatz anstrebt“, so Jäger.
„Die Netze versuchen stattdessen, die Versorgungslücken, die es im Bereich zwischen dem einzelnen Arzt und der KV gibt, zu schließen.“ Ihre Stärke sei dabei, dass sie die Versorgungsprobleme vor Ort in den Regionen vielfach besser einschätzen und beheben könnten, als eine KV das könne, die schließlich für den ganzen KV-Bezirk zuständig sei.
Jäger forderte von der Politik, Ärztenetzen im Sozialgesetzbuch V den Status eines Leistungserbringers zu geben. Denn dann wäre es Netzen erlaubt, Ärzte anzustellen. „Manche Ärzte, die die Hierarchien im Krankenhaus hassen gelernt haben, sagen: Ich könnte mir eine Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum gut vorstellen, aber nicht, wenn es von einem Krankenhaus getragen wird“, sagte Jäger.
In Südbrandenburg sei es nun zusammen mit der KV gelungen, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. Dort arbeiteten nun drei junge Ärztinnen, eine von ihnen sei aus Berlin zurückgekommen. „So konnte der Praxissitz nahtlos nachbesetzt werden“, sagte Jäger. Zuvor hätte die Kollegin sechs Jahre nach einem Nachfolger gesucht.
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