Pflege: Bettgitter beschäftigen Amtsgerichte in Thüringen
Erfurt – Die Amtsgerichte in Thüringen genehmigen nach Angaben des Landesjustizministeriums jährlich in etwa 1.000 Fällen Vorkehrungen, die die Bewegungsfreiheit von hilfsbedürftigen Erwachsenen einschränken. Dabei geht es hauptsächlich um Bettgitter oder Haltegurte an Rollstühlen, die die Betroffenen nicht ohne fremde Hilfe überwinden können.
Solche freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Erwachsenen müssen in der Regel gerichtlich genehmigt werden. Betroffen sind etwa Pflegebedürftige in Altenheimen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und deshalb einen offiziellen Betreuer zur Seite haben.
Heime haben Angst vor Regressen
Hauptgrund für solche Einschränkungen ist nach Beobachtungen von Pflegeexperten die Angst der Heime vor Sturzverletzungen bei Bewohnern. Auch die Sorge, dass Demenzkranke weglaufen könnten, spielt eine Rolle. „Die Standards zur Sturzprophylaxe haben zum Beispiel Bettgittern Vorschub geleistet“, sagte Nadine Lopuszanski, Landesvorstandsmitglied im Dachverband bpa der privaten Pflegeanbieter.
Heimbetreiber fürchteten, von den Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet zu werden, sollten Bewohner wegen Sturzverletzungen behandelt werden müssen. Das sorge für Verunsicherung beim Personal. Zunehmend suchten Heime aber nach Alternativen. Sie böten etwa Kraft- und Balancetraining für die hilfsbedürftigen Menschen an oder stellten Niedrigbetten auf, die die Verletzungsgefahr bei Stürzen aus dem Bett verringerten.
Am Amtsgericht Weimar gingen im vergangenen Jahr 40 entsprechende Anträge ein, wie Direktorin Carolina Brauhardt sagte. Nur zehn wurden genehmigt. Häufig seien die Anträge überhaupt nicht erforderlich. Wenn sich etwa Pflegebedürftige wegen einer Lähmung ohnehin nicht fortbewegen und auch ihren Willen nicht mehr äußern könnten, sei ein Bettgitter auch keine genehmigungsbedürftige Vorkehrung. Könnten Pflegedürftige noch selbst zustimmen oder ablehnen, reiche eine mündliche Erklärung gegenüber dem Heim. „Wir prüfen solche Anträge sehr restriktiv“, erklärte die Richterin.
Es sei auffällig, dass manche Heime Betreuer oder Angehörige von Bewohnern dazu drängten, freiheitsentziehende Maßnahmen zu beantragen – um sich selbst abzusichern. „Ich habe meine Zweifel, ob das gut durchdacht ist.“
Langsam wird umgedacht
Angela Börner, Pflegewissenschaftlerin vom Pflegestützpunkt Jena, sieht Wissensdefizite beim Personal, macht aber auch Fortschritte aus. Während früher zu häufig und unbedacht zu solchen Maßnahmen gegriffen worden sei, entwickele sich allmählich in den Einrichtungen mehr Sensibilität.
Anteil daran habe auch ein Leitfaden der Landesregierung mit Empfehlungen zum Umgang mit Freiheitseinschränkungen. Zudem gebe es immer mehr technische Hilfsmittel, etwa Sensormatten auf dem Fußboden, die beim Betreten Alarm gäben und an die Schwestern-Rufanlagen angekoppelt werden könnten.
In Thüringen leben nach amtlicher Statistik rund 2.000 auf Pflege angewiesene Menschen in mehr als 450 Heimen. Insgesamt sind mehr als 94.000 Thüringer pflegebedürftig.
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