Verzicht auf Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie braucht qualifiziertes Personal und viel Zeit
Berlin – Eine breite gesellschaftliche Debatte zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten fordert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Die Fachgesellschaft begrüßt, dass der Deutsche Ethikrat dieses Thema am kommenden Donnertag in einer öffentlichen Anhörung thematisieren wird.
Die freie, selbstbestimmte Entscheidung ist eine Grundvoraussetzung für eine legitime medizinische Behandlung. Doch schwere Erkrankungen können bekanntlich diese Selbstbestimmungsfähigkeit so stark beeinträchtigen, dass Patienten zeitweise nicht mehr in der Lage sind, die für ihre Behandlung erforderlichen Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen.
Die Debatte muss die gesamte Medizin einschließen
„Diese ethischen und rechtlichen Überlegungen sind gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen zentral. Umso bedeutsamer ist es, dass wir sie in der Gesellschaft breit diskutieren und immer wieder neu bewerten“, sagte der DGPPN-Präsident Arno Deister. Die Debatte müsse aber die gesamte Medizin und auch den Bereich der Heimversorgung und der Behindertenhilfe einschließen, so der Präsident der Fachgesellschaft.
Die DGPPN hatte bereits vor einigen Jahren Empfehlungen für die Praxis formuliert, mit denen sich Zwangsmaßnahmen reduzieren lassen, unter anderem durch Deeskalationsmaßnahmen, Kommunikationskompetenz, klinische Ethikberatung, Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen. Im Augenblick ist laut Fachgesellschaft eine wissenschaftliche S3-Leitlinie zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen in Arbeit. „Die Vermeidung von Zwang setzt eine hohe Strukturqualität voraus. Im Bereich der Psychiatrie bedeutet dies ganz besonders hochqualifiziertes Personal, das über genügend Zeit verfügt, um sich um die Patienten zu kümmern“, betonte Deister.
Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Fragen, welche Formen von Zwang in unserer Gesellschaft präsent sind, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in Praxisfeldern wie der Psychiatrie, der Pflege, der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugend- sowie der Behindertenhilfe spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problematisch ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche Regulierung besteht. Von besonderem Interesse sind für den Ethikrat dabei solche Zwangsmaßnahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen durchgeführt werden, der sogenannte wohltätige Zwang.
Die Anhörung am 23. Februar wird sich besonders mit Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen, Zwangsbehandlungen, aber auch strukturellen Zwängen in der Psychiatrie befassen und dazu die Expertise von Betroffenen, Angehörigen und professionellen Akteuren einholen.
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