Ärzteschaft

Verzicht auf Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie braucht qualifiziertes Personal und viel Zeit

  • Montag, 20. Februar 2017

Berlin – Eine breite gesellschaftliche Debatte zum Selbstbestimmungsrecht der Patien­ten fordert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosoma­tik und Nervenheilkunde (DGPPN). Die Fachgesellschaft begrüßt, dass der Deutsche Ethik­rat dieses Thema am kommenden Donnertag in einer öffentlichen Anhörung thematisie­ren wird. 

Die freie, selbstbestimmte Entscheidung ist eine Grundvoraussetzung für eine legitime me­dizinische Behandlung. Doch schwere Erkrankungen können bekanntlich diese Selbst­bestimmungsfähigkeit so stark beeinträchtigen, dass Patienten zeitweise nicht mehr in der Lage sind, die für ihre Behandlung erforderlichen Entscheidungen selbst­bestimmt zu treffen.

Die Debatte muss die gesamte Medizin einschließen

„Diese ethischen und rechtlichen Überlegungen sind gerade für Men­schen mit psychischen Erkrankungen zentral. Umso bedeutsamer ist es, dass wir sie in der Gesellschaft breit diskutieren und immer wieder neu bewerten“, sagte der DGPPN-Präsident Arno Deister. Die Debatte müsse aber die gesamte Medizin und auch den Be­reich der Heimversorgung und der Behindertenhilfe einschließen, so der Präsi­dent der Fachgesellschaft.

Die DGPPN hatte bereits vor einigen Jahren Empfehlungen für die Praxis formuliert, mit denen sich Zwangs­maß­nahmen reduzieren lassen, unter anderem durch Deeska­lations­maßnahmen, Kom­mu­nikationskompetenz, klinische Ethikberatung, Behand­lungsverein­barungen und Patientenverfügungen. Im Augenblick ist laut Fachgesellschaft eine wissenschaft­liche S3-Leitlinie zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen in Arbeit. „Die Ver­meidung von Zwang setzt eine hohe Strukturqualität voraus. Im Bereich der Psychia­trie bedeutet dies ganz besonders hochqualifiziertes Personal, das über genügend Zeit verfügt, um sich um die Patienten zu kümmern“, betonte Deister.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Fragen, welche For­men von Zwang in unserer Gesellschaft präsent sind, welche Rolle Zwangsmaß­nahmen in Praxisfeldern wie der Psychiatrie, der Pflege, der sozialen Arbeit, der Kinder- und Ju­gend- sowie der Behindertenhilfe spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problema­tisch ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche Regulie­rung besteht. Von besonderem Interesse sind für den Ethikrat dabei solche Zwangsmaß­nahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen durch­geführt wer­den, der sogenannte wohltätige Zwang.

Die Anhörung am 23. Februar wird sich besonders mit Unterbringung, freiheitsentzie­hen­den Maßnahmen, Zwangsbehandlungen, aber auch strukturellen Zwängen in der Psy­chia­trie befassen und dazu die Expertise von Betroffenen, Angehörigen und profes­sio­nellen Akteuren einholen.

hil

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