Pflege: Bundeskabinett bringt Personaluntergrenzen in Kliniken auf den Weg

Berlin – Krankenhäuser müssen künftig ausreichend Pflegepersonal etwa auf Intensivstationen oder im Nachtdienst beschäftigen. Eine entsprechende Regelung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedete das Bundeskabinett heute in Berlin. GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist.
Zum 1. Januar 2019 werden zudem die Mittel eines Pflegestellenförderprogramms in einen Pflegezuschlag überführt. Damit sollen die Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Zudem können von Klinik zu Klinik individuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Personaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.
DKG und GKV-Spitzenverband haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen. Ansonsten will das Ministerium die Personaluntergrenze festlegen. „Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen“, sagte Gröhe. Pflegepersonaluntergrenzen stärkten die Patientensicherheit und verbesserten die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte.
Krankenhäuser müssen die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren. Werden diese Untergrenzen nicht eingehalten, drohen „verbindliche Vergütungsabschläge“. Würden die Vorgaben dann immer noch nicht eingehalten, drohten „weitere Maßnahmen“, hieß es.
Allerdings beklagen bereits viele Krankenhäuser, dass es nicht genügend Pflegepersonal gebe. „Insgesamt ist von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Der Personaleinsatz in den Kliniken müsse in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Ein nachhaltiger Personalaufbau erfordert zudem die konsequente Ausfinanzierung der jährlichen Kostensteigerungen für den Personalbestand und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den durch die Anhaltszahlen bedingten Personalmehrbedarf.
Die Krankenkassen entgegneten, es gebe besonders sensible Bereiche, bei denen man den Kliniken nicht mehr freie Hand lassen dürfe. Die Kliniken müssten dafür sorgen, „dass genug Pflege beim Patienten ankommt“, erklärte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands.
Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, nannte das Gesetz einen dürftigen Versuch der Koalition, kurz vor den Wahlen noch ein paar Wohltaten zu verteilen. Das werde „bei Weitem nicht reichen, um die massiven Personalprobleme in den Kliniken zu lösen“, sagte sie. Sie forderte „zügig unabhängig erarbeitete, verbindliche Personalbemessungsregeln“.
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