Pflege: Empfehlungen für Musterweiterbildungsordnung vorgelegt

Berlin – Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR) hat heute Empfehlungen für eine „Musterweiterbildungsordnung für Pflegeberufe“ (MWBO PflB) vorgelegt.
Im Unterschied zu den ärztlichen Weiterbildungsordnungen enthält sie keine nach Fachrichtungen unterteilten Vorgaben, sondern Vorgaben, die für alle Pflegekräfte gelten: für Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpfleger ebenso wie für die Pflegefachfrauen und -männer, die eine generalistische Ausbildung absolviert haben.
Die Musterweiterbildungsordnung Pflege enthalte unter anderem grundlegende Ausführungen zum Selbstverständnis pflegeberuflicher Weiterbildung sowie zu Veränderungen in verschiedenen gesellschaftlichen Systemen und Bereichen, die Auswirkungen auf pflegeberufliche Bildung haben, heißt es vom DBR. Zudem beschreibe sie Ziele, Prinzipien und Eckpunkte, die bei der Konzeption künftiger Weiterbildungen maßgeblich sein sollten.
Schwerpunkt auf einheitliche Qualitätsstandards
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das Pflegeberufegesetz, mit dem die bislang getrennten Ausbildungen zur Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege zu einer Ausbildung zusammengeführt wurden.
Die ersten beiden Jahre lernen alle Auszubildenden dabei gemeinsam. Danach können sie sich entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren oder sich auf die Altenpflege oder die Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.
„Während bundesweit alle Anstrengungen auf die erfolgreiche Implementierung der neuen Pflegeausbildung gerichtet werden, gerät die Gestaltung anschlussfähiger Weiterbildungen für Pflegeberufe noch nicht hinreichend in den Blick“, erklärte der DBR.
Die neue Pflegeausbildung fordere eine frühzeitige Konzeptualisierung anschlussfähiger Weiterbildungen, die durch möglichst einheitliche Qualitätsstandards gekennzeichnet sind.
Unter anderem müssten die Ausrichtung des professionellen Pflegehandelns auf Lebenssituationen und Lebenswelt der zu pflegenden Menschen und die konsequente Kompetenzorientierung in den Weiterbildungen aufgegriffen werden.
Rheinland-Pfalz hat eigene Weiterbildungsordnung
Als erste Pflegekammer hat sich die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz am 30. Januar 2018 eine Weiterbildungsordnung gegeben. Die Pflegekammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein erarbeiten derzeit noch eine abschließende Weiterbildungsordnung.
Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe wurde 1993 gegründet und wird heute von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS), dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), dem Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS), dem Verband der Schwesternschaften vom DRK (VdS) und dem Katholischen Pflegeverband (KPV) getragen. Er befasst sich mit allen Aspekten der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegeberufe.
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