Ärztemangel könnte zu Substitution hausärztlicher Leistungen führen

Berlin – Im hausärztlichen Bereich werde man bei der Versorgung chronisch Kranker künftig darauf angewiesen sein, dass Pflegekräfte ärztliche Aufgaben sowohl im Rahmen von Delegation als auch im Rahmen von Substitution übernehmen.
Das meinte der Berichterstatter der Unionsfraktion im Bundestag für den Bereich „Krankenhaus“, Lothar Riebsamen, vorgestern auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) in Berlin. Diese Pflegekräfte müssten zuvor aber in ihrer Ausbildung für diese Aufgaben geschult werden, zum Beispiel im Rahmen einer akademischen Ausbildung.
Der Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen werde darüber hinaus auch den Strukturwandel im stationären Bereich befördern, so Riebsamen weiter. Allein aufgrund des Pflegemangels werde es künftig zu einer weiteren Strukturbereinigung kommen.
Ein solcher Abbau von Krankenhausstrukturen sei dabei auch deshalb nicht falsch, weil die absolute Zahl an Pflegekräften in Deutschland im internationalen Vergleich hoch sei.
Risiko der Arbeitsverdichtung im ärztlichen Bereich
Seit Anfang dieses Jahres sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr in die Fallpauschalen integriert. Dies hatte der Gesetzgeber im Jahr 2018 im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz festgelegt.
Aus Sicht von Riebsamen kann dies die Arbeitsverdichtung für die Ärzteschaft erhöhen. Bislang seien die in den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) enthaltenen Mittel für die Pflege von den Krankenhäusern auch verwendet worden, um die nicht ausreichenden Investitionsmittel der Bundesländer zu kompensieren, so der CDU-Politiker. Dies sei nun nicht mehr möglich.
„Die Investitionen müssen aber weiterhin getätigt werden“, sagte Riebsamen. „Es besteht das Risiko, dass nun aus anderen Bereichen Mittel generiert werden und dass der Druck dort dann noch höher wird, als er es bisher schon ist.“ Zu diesen Bereichen zählten insbesondere die Arztkosten.
Riebsamen warf den Ländern nicht vor, dass sie die Investitionskosten für die Krankenhäuser nicht zu 100 Prozent erbringen: „Sie tun dies nicht, weil sie nicht wollen, sondern, weil sie nicht können.“ Deshalb bedürfe es einer neuen Art der Investitionskostenfinanzierung.
Riebsamen sprach sich für eine „Mischfinanzierung“ aus, bei der 50 Prozent von den Bundesländern kommt und die anderen 50 Prozent über die Landesbasisfallwerte finanziert wird. Während es für eine solche Idee noch vor Jahren keine Mehrheit gegeben habe, „spüre ich hier zurzeit zunehmend Bewegung“.
Kritik an Selbstkostendeckung
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde auch eingeführt, dass die Krankenkassen jede Pflegekraft am Bett voll finanzieren müssen. „Ich war kein Befürworter dieser Regelung“, sagte Riebsamen.
Denn „bei einer Selbstkostendeckung würde ich als Geschäftsführer eines Krankenhauses auf die Idee kommen, möglichst viel in die Pflege hineinzurechnen und mir keine Gedanken mehr darüber zu machen, wie ich mit weniger Pflegekräften auskommen könnte“.
Die Themen Effizienz und Produktivität seien nun nicht mehr von Bedeutung. Zudem führe das Selbstkostendeckungsprinzip dazu, dass die Krankenhäuser Pflegekräfte aus der Altenpflege oder dem Reha-Bereich „absaugen“.
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