Politik

Pflege-TÜV: Bessere Pflegenoten nicht in Sicht

  • Donnerstag, 20. Juli 2017
/Peter Atkins, stock.adobe.com
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Berlin – Auch nach langem Ringen um eine Reform des Pflege-TÜV müssen Pflege­bedürftige noch weit mehr als ein Jahr auf aussagekräftige Pflegenoten für Heime warten. Vorschläge von offiziell beauftragten Wissenschaftlern zur Messung der Pflegequalität würden voraussichtlich erst im Sommer 2018 vorliegen, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, heute.

Die Koalition hatte Pflegeanbietern und Kassen dafür eine Frist bis vergangenen März gesetzt. Diese wurde gebrochen. Liegen die Vorschläge der beauftragten Wissen­schaftler vor, „werden wir umgehend mit der Umsetzung (...) beginnen“, sagte Kiefer. Das könne sogar bis 2020 dauern, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute. Die Bundesregierung warnte vor einem Scheitern des neuen Pflege-TÜV. Die Regierung werde nicht zulassen, dass dieser ein „Rohrkrepierer“ werde, sagte die neue Pflege­beauf­tragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU) der FAZ. Heimbetreiber, Pflege­anbieter und Kassen müssten ihren gesetzlichen Auftrag ernst nehmen und zügig umsetzen.

Aufgabe fürs Ministerium

Beim Pflege-TÜV werden Heime und Pflegedienste vom Medizinischen Dienst der Kassen geprüft und benotet. Die Ergebnisse sind online abrufbar. Im Schnitt kommen die Heime und Dienste auf die Note 1,3. „Der Pflege-TÜV ist Mist“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Traumnoten am Fließband verschleierten Missstände und hätten mit der Realität nichts zu tun. Bundesgesund­heitsminister Hermann Gröhe (CDU) dürfe den Pflege-TÜV nicht allein Kassen und Pflegeanbietern überlassen.

Die Selbstverwaltung sei bereits 2013 mit einer Reform des Pflege-TÜV gescheitert, wie Kritiker bemängelten. Damals musste – mangels Einigung zwischen Betreibern und Krankenkassen – eine Schiedsstelle über eine Verschärfung der Heim-Bewer­tungen entscheiden. Doch die Noten galten weiter als wenig hilfreich. 2015 beauf­tragte der Gesetzgeber Betreiber und Kassen deshalb mit der neuen Reform. Die Kassen gaben den Pflegeanbietern die Schuld an der Verzögerung. Der Pflegeverband bpa wies die Vorwürfe zurück.

Betreiber haben kein Interesse an Transparenz

Qualitativ besser und schneller ginge es, wenn die Pflegeversicherung alleine ent­scheiden dürfte, wie Pflegequalität gemessen und dargestellt wird, sagte Kiefer. Auch der Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung, Stefan Etgeton, erklärt: „Die Heim­betreiber haben kein Interesse daran, dass die Unterschiede zwischen den Einrichtun­gen wirklich transparent werden.“ Allerdings wollten die Pflegekassen die Kontrolle über die Daten und Erhebungen behalten.

Um das Dilemma aufzulösen, schlägt die Bertelsmann Stiftung eine eigene Lösung für einen neuen Pflege-TÜV vor. Sie fordert, dass in den Pflegenoten, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für die ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erhebt, auch die Lebensqualität der Bewohner berücksichtigt wird. Für den Gesetzgeber sei das Thema Lebensqualität ein Unteraspekt der Ergebnisqualität, sagte Etgeton.

Die Bertelsmann Stiftung meint hingegen, dass die Lebensqualität die oberste Überschrift sei und die Ergebnisqualität ein Teil von ihr. Unter Lebensqualität falle zum Beispiel, ob die Bewohner ein Haustier mit ins Heim nehmen dürften oder ob sie die Möglichkeit hätten, einen Garten zu nutzen. Diese Informationen müssten in den Transparenzberichten auch schnell ersichtlich sein.

Warnung oder Daumen hoch

Die Bertelsmann Stiftung schlägt zudem vor, dass in den Berichten der Pflegekassen davor gewarnt wird, wenn bestimmte Faktoren von den Heimen nicht erfüllt werden. Umgekehrt sollten Heime einen „Daumen hoch“ erhalten, wenn sie in bestimmten Aspekt besonders gut abgeschnitten haben.

Die Bewohner zum Thema Lebensqualität zu befragen, sei allerdings angesichts ihrer mentalen Fähigkeiten ernüchternd, räumte Etgeton ein. Sie seien daher nicht der primären Ansprechpartner für das Erfahrungswissen. Dies seien eher die Angehörigen oder die Mitarbeiter.

dpa/fos

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