Pflegebegutachtung am Telefon laut Richtlinien jetzt möglich

Berlin/Essen – Der Medizinischen Dienst Bund hat die Richtlinien zur Pflegebegutachtung überarbeitet. Sie ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. In bestimmten Fallkonstellationen ist nun eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch möglich.
„Eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade ist für die Versicherten der entscheidende Schlüssel, um die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Die Möglichkeit, strukturierte Telefoninterviews bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen einzusetzen, sei ein erster wichtiger Schritt, um das gestiegene Begutachtungsaufkommen bewältigen zu können. „Dem müssen nun jedoch weitere folgen, um den zeitnahen Zugang zu Leistungen in jedem Fall dauerhaft sicherzustellen“, so Engler.
Das strukturierte Telefoninterview wurde vom Medizinischen Dienst bereits während der COVID-19 Pandemie entwickelt und erfolgreich eingesetzt, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Personen vor Infektionen zu schützen und gleichzeitig eine zeitnahe Begutachtung und damit den schnellen Bezug von Pflegeleistungen sicherstellen zu können.
Der Einsatz des Telefoninterviews trägt laut Medizinischem Dienst Bund dazu bei, trotz steigender Begutachtungszahlen und Fachkräftemangel eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung sicherzustellen.
So stiegen zwischen 2016 und 2022 die Auftragseingänge bei den Medizinischen Diensten in den Ländern von 1,8 Millionen auf 2,6 Millionen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, ist laut Medizinischem Dienst Bund eine weitere Flexibilisierung der Begutachtungsformate erforderlich.
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