Pflegebevollmächtigte: Viele Bundesländer zahlen zu wenig

München/Berlin – Die Bundesländer kommen ihrer gesetzlich geforderten Beteiligung an den Pflegekosten nicht genügend nach. Das beklagt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD).
Sie sagte dem Portal Web.de News, die Länder seien für die Investitionskosten in Form von Pauschalen zur Erhaltung der Gebäude von Pflegeeinrichtungen zuständig. Diese Kosten machten inzwischen pro Person 200 bis 700 Euro aus und müssten per Gesetz eigentlich von den Bundesländern bezahlt werden.
„Viele machen sich da aber einen ganz schlanken Fuß“, so Moll. Der Bund habe bereits die Zuschläge der Pflegekassen für einen Heimplatz erhöht, betonte die SPD-Politikerin, deren Stelle im Bundesgesundheitsministerium (BMG) von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angesiedelt ist.
„Die Bundesländer könnten ebenfalls zu einer Entlastung beitragen“, so Moll. Die Zuzahlungen, die Pflegeheimbewohner im ersten Jahr leisten müssen, sind laut Bericht den Ersatzkassen zufolge zu Jahresbeginn auf durchschnittlich 2.576 Euro pro Monat gestiegen.
Die Pflegeversicherung deckt als Teilkaskoversicherung nur einen Teil der Pflegeheimkosten ab. Sie in eine Vollversicherung umzuwandeln, sei zwar wünschenswert, sagte Moll. Eine Umsetzung halte sie aber derzeit nicht für realistisch, weil es dafür keine politischen Mehrheiten gebe.
Um den Fachkräftemangel in der Branche zu bekämpfen, setzt die frühere Altenpflegerin Moll unter anderem auf das geplante Pflegekompetenzgesetz. Pflegekräfte sollen dadurch in Zukunft eigenständiger arbeiten und entscheiden dürfen.
„Pflegekräfte lernen in der Ausbildung viel, dürfen aber nicht alles eigenständig tun. Vieles davon machen sie zwar heute schon, aber eben in einem gesetzlichen Graubereich, hier braucht es endlich Rechtssicherheit“, sagte Moll.
Die große Personallücke in der Branche werde man mit dem Gesetz alleine nicht schließen können. „Es hilft aber ungemein, denn mehr Selbstständigkeit wird den Beruf deutlich attraktiver machen“, so Moll.
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