Politik

Pflegebe­vollmächtigter will Personal­untergrenzen auch für Pflegeheime

  • Freitag, 7. September 2018
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Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat feste Personaluntergrenzen auch für Pflegeheime gefordert. „Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten“, sagte Westerfellhaus dem Tagesspiegel. In den Heimen gebe es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigten.

„Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen“, sagte der Staatssekretär im Gesundheitsministerium. Gleichzeitig drängt Westerfellhaus auf eine Ausweitung der festgelegten Personaluntergrenzen für bestimmte Klinikbereiche auf alle bettenführenden Abteilungen.

Bisher hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Krankenhäusern nur eine Mindestquote für das Pflegepersonal in Intensivstationen, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie verordnet. Die Vorgabe soll zum Jahreswechsel wirksam werden. Die Klinikbetreiber hatten heftig dagegen protestiert und vor der Schließung ganzer Abteilungen gewarnt.

Westerfellhaus bezeichnete die Personaluntergrenzen in den Kliniken als „ersten Schritt“ und „nicht das Ende der Fahnenstange“. Es sei „beschämend, dass es die Selbstverwaltung nicht geschafft hat, das selbst zu regeln“. Zudem kündigte der Pflegebevollmächtigte an, dafür sorgen zu wollen, „dass Verstöße gegen die Vorgaben auch mit Sanktionen belegt werden“. Die Untergrenzen seien „die dunkelroteste Linie, die man sich vorstellen kann“.

Das beurteilt auch die Pflegeexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche, so. „Der Pflegebevollmächtigte legt zurecht den Finger in die Wunde, wenn er Konsequenz bei den Mindestvorgaben in der Pflege fordert“, sagte sie heute. Die Einführung von Personaluntergrenzen in nur vier Krankenhausfachabteilungen sei eine Gefahr für die Architektur der gesamten Pflege.

Sie löse eine Sogwirkung aus, die Pflegefachkräfte aus anderen Krankenhausabteilungen und der Altenpflege abziehe. „Um überhaupt Wirkung zu entfalten, muss es Sanktionen geben, wenn Abteilungen die Mindestvorgaben nicht einhalten“, mahnte Schulz-Asche.

afp/may

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