Pflegekammer kritisiert Krankenhäuser, die jetzt Gewinne machen

Mainz/Berlin – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat kritisiert, dass manche Krankenhäuser die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes während der Coronapandemie ausnutzten, um ihre Profite zu erhöhen.
„So werden frei werdende Stellen nicht nachbesetzt. Lieber brummt man Pflegefachpersonen einfach mehr Stunden auf“, kritisierte der Präsident der Pflegekammer, Markus Mai. Die Kammer betonte, dass diese Maßnahmen kein Freifahrtschein für die Krankenhäuser seien, sondern nur in absoluten Notsituation genutzt werden dürften.
Zudem kritisierte die Kammer, dass Krankenhäuser Gewinne verbuchen könnten, wenn sie jetzt Pflegefachpersonal abbauten, während der Pflegeentgeltwert, mit dem die Pflegepersonalkosten refinanziert werden, von 146,55 Euro auf 185 Euro erhöht worden sei.
„Es ist völlig inakzeptabel, dass Krankenhäuser während der Coronakrise Personal einsparen und dadurch noch Gewinne machen“, kritisierte Mai. „Damit schaden Krankenhäuser ihrem Ansehen und erzeugen das Bild des Kriegsgewinnlers. Wir fordern deshalb den Gesetzgeber dazu auf, solche Fehlsteuerungsanreize schnellstmöglich zu unterbinden.“
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz forderte zudem die Krankenhäuser auf zu dokumentieren, wenn sie von den vormals geltenden Pflegepersonaluntergrenzen abweichen, und die Zahlen zu veröffentlichen.
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte vor kurzem kritisiert, dass die Krankenhäuser nun zwar wieder nach und nach in den Regelbetrieb zurückkehrten, die vor der Pandemie geltenden Regeln des Arbeitsschutzgesetzes und der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung jedoch nicht wieder griffen.
„Der DBfK fordert ausdrücklich, dass selbstverständlich mit Hochfahren der Regelversorgung in den Krankenhäusern auch wieder reguläre Spielregeln gelten müssen, die zuvor wegen des pandemiebedingten Ausnahmezustandes ausgesetzt worden waren“, erklärte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Der erwartete Notstand sei nicht eingetreten. Deshalb müssten jetzt auf dem schnellsten Wege auch die Ausnahmeregelungen wieder abgeschaltet werden. Der DBfK fordert deshalb unter anderem eine vollständige Anwendung der regulären Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze, angemessene Schichtbesetzungen und gesetzeskonforme und vergütete Stand-by-Regelungen für Pflegepersonal.
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