Koalition will bei Meldepflicht für Pflegepersonaluntergrenzen nachsteuern

Berlin – Die Krankenhäuser kommen ihren Meldepflichten zu Schichten, in denen sie die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten haben, nur unzureichend nach. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag hervor. Union und SPD wollen nun nachsteuern.
Vorgesehen ist, dass die Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einmal je Quartal den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene und den zuständigen Landesbehörden zu übermitteln hat, fortan auch an die Landesverbände der Krankenkassen und an die Ersatzkassen zu übermitteln ist.
Dadurch solle den Vertragsparteien auf Ortsebene, die im Einzelfall Sanktionen für die Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu vereinbaren haben, für die Fälle ein Zugriff auf die Meldungen ermöglicht werden, in denen Krankenhäuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, heißt es in der Begründung.
Der Antrag sieht zudem vor, dass auch das Bundesministerium für Gesundheit künftig berechtigt ist, die Zusammenstellung der Quartalsmeldungen beim InEK anzufordern.
Für vier pflegeintensive Abteilungen in Krankenhäusern gelten bereits Pflegepersonaluntergrenzen. Dazu gehören die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Unfallchirurgie und die Kardiologie. Ab 2020 gelten auch für die Herzchirurgie, die Neurologie, Stroke-Units sowie für die Neurologische Frührehabilitation Personaluntergrenzen.
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