Politik

Koalition will bei Meldepflicht für Pflegepersonal­untergrenzen nachsteuern

  • Freitag, 15. November 2019
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Berlin – Die Krankenhäuser kommen ihren Meldepflichten zu Schichten, in denen sie die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten haben, nur unzureichend nach. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag hervor. Union und SPD wollen nun nachsteuern.

Vorgesehen ist, dass die Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einmal je Quartal den Selbstverwaltungs­partnern auf Bundesebene und den zuständigen Landesbehörden zu übermitteln hat, fort­an auch an die Landesverbände der Krankenkassen und an die Ersatzkassen zu über­mitteln ist.

Dadurch solle den Vertragsparteien auf Ortsebene, die im Einzelfall Sanktionen für die Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu vereinbaren haben, für die Fälle ein Zugriff auf die Meldungen ermöglicht werden, in denen Krankenhäuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, heißt es in der Begründung.

Der Antrag sieht zudem vor, dass auch das Bundesministerium für Gesundheit künftig be­rechtigt ist, die Zu­sammenstellung der Quartalsmeldungen beim InEK anzufordern.

Für vier pflegeintensive Abteilungen in Krankenhäusern gelten bereits Pflegepersonal­un­tergrenzen. Dazu gehören die Intensiv­medizin, die Geriatrie, die Unfallchi­rur­gie und die Kardiologie. Ab 2020 gelten auch für die Herzchirurgie, die Neurologie, Stroke-Units sowie für die Neurologische Früh­reha­bilitation Per­sonal­untergrenzen.

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