Pflegekammer Niedersachsen: Registrierung endet Ende Januar
Hannover – Von etwa 70.000 Pflegekräften in Niedersachsen haben sich bisher mehr als 37.000 für die Wahl der Pflegekammer Niedersachsen registriert. Darauf hat heute der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen hingewiesen. Bis zum 31. Januar bleibt den Pflegekräften demnach noch Zeit, sich für die Kammerwahl anzumelden.
Dafür notwendig ist dem Errichtungsausschuss zufolge ein eigenhändig unterschriebener Meldebogen und die Kopie der Berufsurkunde bei der Pflegekammer Niedersachsen. Die Registrierung ist Voraussetzung, um an der Wahl zur Kammerversammlung – dem höchsten Organ der Pflegekammer Niedersachsen – teilzunehmen und kandidieren zu dürfen. Alle weiteren Informationen zum Prozedere der Kammerwahl will der Errichtungsausschuss mit der Wahlankündigung im Februar bekanntgeben.
Am 12. Dezember 2016 hatte der Niedersächsische Landtag das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) verabschiedet. Es trat am 1. Januar in Kraft. Damit entsteht die dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland.
Mindestens 70.000 Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind künftig Mitglied der Kammer. Die Pflegekammer hat das Ziel, die Pflegeberufe durch eine demokratisch legitimierte berufsständische Selbstverwaltung zu stärken und weiterzuentwickeln.
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