Pflegekassen: Kostenbremse in Pflegeheimen wirkt nur begrenzt

Berlin – Bewohner von Pflegeheimen werden durch die zum 1. Januar in Kraft getretene Kostenbremse nur sehr begrenzt entlastet. Der neue Leistungszuschlag der Pflegekasse sei nur bei längeren Heimaufenthalten deutlich spürbar, teilte der Verband der Ersatzkassen (vdek) heute mit.
Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Heimen zahlen müssten, entwickelten sich weiter dynamisch. Sie lagen am 1. Juli – ohne Zuschläge – bei bundesweit durchschnittlich 2.248 Euro. Am 1. Januar hatten sie noch 2.179 Euro betragen.
Die Bundesregierung hatte einen Entlastungszuschlag für Pflegeheimbewohner beschlossen, der mit der Pflegedauer steigt: Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um fünf Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.
Grund sind die stark steigenden Kosten für einen Pflegeplatz; immer mehr Pflegeheimbewohner rutschen deshalb in die Sozialhilfe. Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Anteil der Kosten im Pflegeheim. Bewohner müssen Eigenanteile für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen.
Wie der vdek weiter mitteilte, verpufft der Entlastungseffekt der Kostenbremse bei kurzer Aufenthaltsdauer. Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu zwölf Monaten und einem Zuschlag von fünf Prozent mussten am 1. Januar einen durchschnittlichen Eigenanteil von bundesweit 2.133 Euro bezahlen. Am 1. Juli lag dieser bereits wieder bei 2.200 Euro.
Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten und einem Zuschlag von 25 Prozent stieg der Eigenanteil von 1.951 Euro auf 2.007 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 1.769 auf 1.814 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.541 auf 1.573 Euro pro Monat.
Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betonte, die Eigenanteile seien in der Gesamtschau weiterhin zu hoch. Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. „Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Elsner.
„Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verwies darauf, dass über alle Pflegekassen hinweg 37 Prozent aller Versicherten im Pflegeheim im ersten Jahr stürben. Vielen nutze die vermeintliche Kostendämpfung deshalb überhaupt nicht, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Die Zahlen der Ersatzkassen zeigten, dass die Maßnahmen der Bundesregierung die Kostenexplosion nicht stoppen könnten, fügte Brysch hinzu. „Da die berechtigten Lohnsteigerungen des laufenden Jahres und die Inflationsrate hier zum allergrößten Teil noch gar nicht eingepreist sind, wird der Druck auf die Pflegeheimbewohner noch steigen.“
Laut Statistik des Verbandes müssen Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg derzeit die bundesweit höchsten Zuzahlungen leisten. Ohne die seit 1. Januar gültige Kostenbremse müssten sie durchschnittlich 2.619 Euro zuzahlen.
Es folgen der bisherige Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 2.587 und das Saarland mit 2.537 Euro.
Die Kostenbremse für das erste Jahr eingerechnet, mussten Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg durchschnittlich 2.555 Euro zahlen. Es folgt NRW in der Rangliste mit 2.540 Euro.
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