Pflegerat will Institut für Personalbedarfsermittlung in der Pflege schaffen

Berlin – Der Deutsche Pflegerat hat ein Expertenpapier zur „Personalbesetzung Notaufnahme“ vorgelegt. Es skizziert die heterogene Personalsituation in deutschen Notaufnahmen und verdeutlicht die daraus resultierenden Schwierigkeiten einer einheitlichen Personalbedarfsplanung nach den Prinzipien der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0). Vor diesem Hintergrund empfehlen die Autoren die Gründung eines eigenständigen Instituts, das die nachhaltige Personalbedarfsermittlung in der Pflege sicherstellen soll.
Die Personalbedarfsplanung gemäß PPR 2.0 orientiert sich primär an der Anzahl stationärer Patienten und deren pflegerischen Versorgungsbedarfen – und stößt nach Ansicht der Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats dementsprechend bei der Personalplanung der Notaufnahmen an ihre Grenzen.
Und zwar nicht nur, weil das pflegerische Aufgabenspektrum in Notaufnahmen eine Vielzahl komplexer Kompetenzen erfordere. Vielmehr müsse die validierte Ersteinschätzung aller Notfallpatienten laut Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jederzeit innerhalb von 10 Minuten gewährleistet sein, was ohne adäquate personelle Ausstattung kaum möglich sei.
„Die Einführung bindender Personaluntergrenzen der Gesundheitsfachberufe in Notaufnahmen braucht dementsprechend die Beachtung vorhandener und fachspezifischer Rahmenbedingungen und Bedarfe“, resümiert das Papier.
Nach Einschätzung der Experten mangelt es aktuell jedoch an validen Messinstrumenten, um die Personalbedarfe in den Notaufnahmen passgenau zu ermitteln. Sie empfehlen deshalb, bei der Personalbedarfsplanung für Notaufnahmen zunächst auf die mittlere Personalbindungszeit unter Einbezug der Patientenkontakte zurückzugreifen.
Mittelfristig plädieren die Autoren für die Schaffung eines eigenständig pflegerischen Instituts zur Personalbedarfsbemessung. Dies solle qualitätsbezogene Belange der Pflegenden überwachen und die Einhaltung von Pflegestandards sicherstellen.
„Weiterführend kann solch ein Institut durch die wissenschaftliche Begleitung eingesetzter Instrumente und angewendeter Personalvorgaben einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung, der Überwindung aktueller und zukünftiger Herausforderungen und der Steigerung der Versorgungsqualität leisten“, so das Expertenpapier.
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