Politik

Pharmaverband will breiteres Spektrum an Versorgungsdaten zur Nutzenbewertung

  • Freitag, 24. Januar 2020
/Olivier Le Moal, stock.adobe.com
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Berlin – Auch Daten aus elektronischen Patientenakten und aus den Abrechnungen der Krankenkassen sollten in die Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel einfließen. Dafür hat sich heute in Berlin der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) ausge­sprochen.

Die Hoffnungen auf Qualitäts- und Evidenzverbesserungen im Gesundheitswesen richte­ten sich gegenwärtig genau auf diese Art von Daten, erklärte Markus Frick, Geschäftsfüh­rer „Markt und Erstattung“ beim vfa.

Hintergrund der Äußerung ist ein Bericht, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG) heute vorgelegt hat. Darin beschreibt das IQWiG Qua­litätsanforderungen für anwendungsbegleitende Datenerhebungen zur Bewertung des Zusatznutzens bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen und bei Arzneimitteln, die unter Auflagen zugelassen wurden.

Bei diesen Medikamenten ist die Datengrundlage, auf der die Zulassungsentscheidung getroffen wurde, häufig relativ begrenzt. Entsprechend schwierig ist damit auch die Be­wertung des Zusatznutzens gegenüber dem aktuellen Versorgungsstandard.

Um diese Evidenzlücken zu schließen, hat der Gesetzgeber im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Möglich­keit eingeräumt, anwendungsbegleitend die Vorlage zusätzlicher Daten vom Pharmaun­ter­nehmen zu fordern.

Das IQWiG kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass neben eigens aufgelegten in­dividuellen Studien in erster Linie Daten aus indikationsbezogenen Patientenregistern für die Bewertung des Zusatznutzens infrage kommen.

Daten aus elektronischen Patientenakten oder Routineabrechnungsdaten der gesetzli­chen Krankenversicherung erfüllten die notwendigen Qualitätsanforderungen nicht, schreiben die IQWiG-Wissenschaftler. Außerdem würden darin für die Nutzenbewertung wichtige Daten nicht erfasst.

„Das IQWiG kann mit seinem Vorschlag seine bekannten Vorbehalte gegen die Nutzung von Versorgungsdaten nicht überwinden“, kritisierte vfa-Geschäftsführer Frick. „Schließt sich der G-BA diesem Methodenvorschlag an, werden Versorgungsdaten künftig kaum in die Zusatznutzenbewertung einfließen.“

HK

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